Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Grundsteuerreform 2022
Auch gemeinnützige Tierschutzvereine müssen grds. bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn sie Grundbesitz (Grundstücke, Vereinsgebäude, Wohnungen etc.) besitzen. Im Folgenden möchten wir Sie über die hierbei für Tierschutzvereine geltenden Besonderheiten und Erleichterungen informieren.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von kommunalen Baukostenzuschüssen an Tierheime
Unterliegen öffentliche Baukostenzuschüsse an Tierheime der Umsatzbesteuerung? Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, worauf es hierbei ankommt.
Veränderungen beim Minijob (geringfügig Beschäftigte)
Minijobber spielen bei Tierschutzvereinen oftmals eine wichtige Rolle. Neben der Erhöhung der Minijobobergrenze von 450 € auf 520 € im Monat ab dem 01.10.2022 haben sich weitere Änderungen ergeben, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen möchten.
Steuerfreie Zahlungen an Tierschutzvereinsmitarbeiter zum Inflationsausgleich möglich
Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, wie und in welcher Höhe Tierschutzvereine ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich zukommen lassen können.
Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere
Ohne vertragliche Grundlage kann die Durchsetzung eines Aufwandserstattungsanspruchs eines Tierschutzvereins für die Versorgung von Fundtieren gegenüber der zuständigen Gemeinde schwierig werden.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2019 und 01.01.2020
Bei vielen gemeinnützigen Tierschutzvereinen in Deutschland spielt bei der Vergütung der Mitarbeiter aus finanziellen Gründen das Thema „Mindestlohn“ eine Rolle. Sofern bisher der Mindestlohn gezahlt wurde, sind die Gehälter ab dem 01.01.2019 zu erhöhen.
Fundtierkosten­verhandlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine mit Kommunen
Durch die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren übernehmen viele Tierschutzvereine öffentliche Aufgaben, die ihnen oftmals leider nur unzureichend vergütet werden. Hier gilt es Verbesserungen durchzusetzen! Im Folgenden möchten wir Ihnen aus unserer Erfahrung bei der Begleitung von Tierschutzvereinen bei Fundtierkostenverhandlungen mit Kommunen berichten.
Gesetzlicher Mindestlohn: Praxisprobleme bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 gibt es im Gemeinnützigkeitssektor Anwendungs- bzw. Umsetzungsprobleme, die bisher u.E. noch nicht zufriedenstellend gelöst sind. Dies betrifft z.B. auch die bei Tierschutzvereinen zum Teil bestehende Mischung zwischen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit.
Gelegentliches Überschreiten der 450-€-Grenze bei Minijobbern ist in bestimmten Fällen unschädlich
Viele gemeinnützige Tierschutzvereine beschäftigen Minijobber (450-€-Kräfte). Immer wieder kommt es vor, dass diese in „Notsituationen“ einspringen und mehr Arbeiten müssen. Im Folgenden möchten wir aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen Minijobbern die Mehrstunden im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vergütet werden können.
Die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung der Tiervermittlung gemeinnütziger Tierschutzvereine
Tierschutzvereine mit eigenem Tierheim als auch Tierschutzvereine ohne eigenem Tierheim (z.B. Auslandstierschutzvereine) vermitteln in der Tierschutzpraxis oftmals in Not geratene, auf menschliche Hilfe angewiesene Tiere an neue Halter. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung dieser Tätigkeit von Tierschutzvereinen geben.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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