Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
<font size="2">Bitte melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an, um einen Vollzugriff auf das Infobrief-Archiv zu erhalten. Eine Benutzerkennung erhalten Sie im Rahmen einer Anmeldung zum </font><font size="2">"Infopaket"</font><font size="1"><font size="2">.</font> </font>
Kategorien des Infobriefs
Mehr Spielräume für gemeinnützige Tierschutzvereine ab 2026: Höhere Freibeträge und weniger Bürokratie
Das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Steueränderungsgesetz hat auch für gemeinnützige Tierschutzvereine verschiedene Erleichterungen mit sich gebracht: Höhere Pauschalen für Ehrenamtliche, weniger Bürokratie bei der Mittelverwendung und Sphärenzuordnung und mehr steuerfreier Spielraum bei wirtschaftlichen Aktivitäten etc. Lesen Sie nachfolgend, was sich für Ihren Tierschutzverein konkret verändert hat.
Ukraine-Hilfe steuerlich weiter erleichtert: Tierschutzvereine können auch 2026 ohne Satzungsänderung helfen
Der Krieg in der Ukraine dauert an – und damit auch die steuerlichen Erleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine, die helfen möchten: Das Bundesfinanzministerium hat die Sonderregelungen offiziell bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Was das konkret bedeutet und welche BMF-Schreiben betroffen sind, erfahren Sie nachfolgend.
Die Verwirklichung steuerbegünstigter Tierschutzzwecke im Ausland – Tätigkeiten und Mittelverwendungen im Ausland
Gemeinnützige Tierschutzvereine verwirklichen ihre gemeinnützigen Satzungszwecke zum Teil auch im Ausland oder geben Mittel für Tierschutzzwecke ins Ausland. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über wichtige Voraussetzungen und Besonderheiten einer gemeinnützigkeitskonformen Zweckverwirklichung und Mittelverwendung im Ausland geben.
Liquidation/Auflösung gemeinnütziger Tierschutzvereine – Bis wann ist ein Tierschutzverein gemeinnützig?
Mit dieser auch für sich auflösende gemeinnützige Tierschutzvereine relevanten Frage beschäftigt sich aktuell der Bundesfinanzhof.
Neuregelung für zweckgebundene Rücklagen von Tierschutzvereinen
Mit Wirkung ab 01.01.2025 wurden die bisherigen Regelungen für zweckgebundene Rücklagen von gemeinnützigen Tierschutzvereinen gesetzlich präzisiert. Hierdurch wurde für Tierschutzvereine zu diesem Thema mehr Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.
Dürfen Verluste eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit Gewinnen eines anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gemeinnützigkeitskonform verrechnet werden?
Finanzgericht bestätigt Auffassung der Finanzverwaltung zur Verrechnung von Verlusten zwischen verschiedenen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von gemeinnützigen Vereinen.
Verlängerung der steuerlichen Sonderregelungen und Erleichterungen zum Ukrainekrieg
Die Anwendung der steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Sonderregelungen und Erleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine zum Ukrainekrieg wurden bis zum 31.12.2025 verlängert.
Amtliches Zuwendungsempfängerregister ist gestartet
Am 30. Januar 2024 ist das neue zentrale Zuwendungsempfängerregister gestartet, in dem u.a. auch alle zuwendungsberechtigten gemeinnützigen Tierschutzvereine geführt werden sollen. Was müssen Tierschutzvereine unternehmen, um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden?
Verlängerung der steuerlichen Sonderregelungen und Erleichterungen zum Ukrainekrieg
Die Anwendung der steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Sonderregelungen und Erleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine zum Ukrainekrieg wurden bis zum 31.12.2024 verlängert.
Führen auch geringfügige gemeinnützigkeitsrechtliche Verstöße schon zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit?
Zum Beispiel aus Unwissenheit kann es auch bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen theoretisch einmal zu zumindest gemeinnützigkeitsrechtlich umstrittenen Handlungen kommen. Doch ist hier immer gleich die Gemeinnützigkeit gefährdet?
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
Anmeldung

