Infobrief-Archiv (nach Kategorien)

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Weitere Verlängerung von Coronaerleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit | Urteile und Verfügungen

Viele steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Coronaerleichterungen gelten auch noch für 2023.

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Verlängerung der steuerlichen Sonderregelungen und Erleichterungen zum Ukrainekrieg

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit | Urteile und Verfügungen

Die Anwendung der steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Sonderregelungen und Erleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine zum Ukrainekrieg wurden bis zum 31.12.2023 verlängert.

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Führen auch geringfügige gemeinnützigkeitsrechtliche Verstöße schon zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit?

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit

Zum Beispiel aus Unwissenheit kann es auch bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen theoretisch einmal zu zumindest gemeinnützigkeitsrechtlich umstrittenen Handlungen kommen. Doch ist hier immer gleich die Gemeinnützigkeit gefährdet?

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Verlängerung von Coronaerleichterungen und Coronasonderregelungen für gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit | Sonstiges

Die zivilrechtlichen Coronaerleichterungen und Coronasonderregelungen für gemeinnützige Tierschutzvereine wurden schon vor einiger Zeit bis zum 31.08.2022 verlängert. Ganz aktuell wurden nun auch die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Erleichterungen bis zum 31.12.2022 verlängert.

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Die steuerliche Behandlung von Tierheimen

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit | Umsatzsteuer

Ein deutsches Finanzministerium hat sich kürzlich in einem Erlass zur steuerlichen Behandlung von Tierheimen geäußert. Wir möchten Ihnen den Erlass im Folgendem vorstellen.

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Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit | Sonstiges

Nach mehreren Anläufen ist es endlich gelungen. Die Steuerfreibeträge für Ehrenamtliche und Übungsleiter wurden zum 01.01.2021 gesetzlich erhöht.

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Wegfall des Grundsatzes zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen ihre Mittel grds. bis spätestens zum Ende des zweiten auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Für kleinere Tierschutzvereine wurde diese gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgabe durch eine Gesetzesänderung nun aufgehoben.

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Erhöhung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit | Sonstiges

Gewinne im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Tierschutzvereine sind grds. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Die Steuerpflicht entfällt jedoch vollständig, wenn eine bestimmte Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht überschritten wird. Diese Einnahmegrenze wurde nun erfreulicher Weise erhöht.

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Erleichterungen bei der Mittelweitergabe an andere Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit

Bisher waren die Möglichkeiten zur Mittelweitergabe an andere Tierschutzvereine gemeinnützigkeitsrechtlich beschränkt, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich anders geregelt war. Durch eine Gesetzesänderung haben sich die Möglichkeiten unabhängig von einer konkreten Satzungsausgestaltung für viele Tierschutzvereine nun stark erweitert.

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Steuerliche Corona-Maßnahmen verlängert

Erstellt von StB Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit | Urteile und Verfügungen | Sonstiges

Gute Nachrichten auch für gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachen Corona. Die im Infobrief vom 26.06.2020 beschriebenen steuerlichen Corona-Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen wurden vom Bundesfinanzministerium bis zum 31.12.2021 verlängert.

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