Infobrief-Archiv (nach Kategorien)

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Die steuerlichen Folgen der Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Umsatzsteuer | Sonstiges

Häufig überlassen Werbefirmen Tierschutzvereinen mit Werbeflächen bedruckte Fahrzeuge („Werbemobile"). Auch wenn regelmäßig keine Zahlungen an die Werbefirmen zu leisten sind, ist die Überlassung für den Verein grds. umsatzsteuer- und ggf. ertragsteuerpflichtig. Die Gegenleistung für die Gebrauchsüberlasung besteht regelmäßig in der werbewirksamen Nutzung des „Werbemobils".

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Urteil: Auch gemeinnützige Vereine sind künstlersozialabgabepflichtig

Erstellt von Landessozialgericht Niedersachsen Bremen | | Urteile und Verfügungen | Sonstiges

Der Umstand, dass Vereine gemeinnützig sind und ggf. künstlersozialabgabepflichtige Leistungen in Erfüllung ihres Vereinszwecks und ihrer Satzungsverpflichtung in Anspruch nehmen müssen, ändert nichts an der Künstlersozialabgabepflicht.

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Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Tierschutzvereine ab dem 01. Januar 2009

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Sonstiges

Im Download-Bereich haben wir speziell für Tierschutzvereine angepasste und spätestens ab dem 01. Jaunar 2009 zwingend zu verwendende Zuwendungsbestätigungen zum Download bereitgestellt.

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Künstlersozialabgabe: Abgabepflicht für gemeinnützige Tierschutzvereine nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Sonstiges

Tierschutzvereine, die regelmäßig künstlerische Leistungen, wie z. B. fotografische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die empfangenen Leistungen jährlich der Künstlersozialkasse melden und hierauf eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 5,1% (KJ. 2007) entrichten.

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