Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Anteilige Zuordnung von gemischt veranlassten Aufwendungen zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Gewinne/Überschüsse aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B. Pensionstierhaltung, Tierartikelverkäufen und Werbung etc., unterliegen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen bei Überschreitung einer Geringfügigkeitsgrenze grds. der Körperschafts- und Gewerbebesteuerung. Zu Gunsten von Tierschutzvereinen hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Zuordnung von gemischt veranlassten Aufwendungen kürzlich überholt.
Fundtierkosten­verhandlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine mit Kommunen
Durch die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren übernehmen viele Tierschutzvereine öffentliche Aufgaben, die ihnen oftmals leider nur unzureichend vergütet werden. Hier gilt es Verbesserungen durchzusetzen! Im Folgenden möchten wir Ihnen aus unserer Erfahrung bei der Begleitung von Tierschutzvereinen bei Fundtierkostenverhandlungen mit Kommunen berichten.
Öffentliche Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine
Achtung: Tierschutzvereine, die öffentliche Zuschüsse beantragen wollen, müssen ihre Arbeitnehmer in einigen Bundesländern mit einem Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,50 € vergüten.
Vorsteuerabzug bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und den Umfang der Vorsteuerabzugsberechtigung bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen geben.
Sammelspenden / Anlassspenden – Wer bekommt die Spendenbescheinigung?
Anlässlich von Jubiläen, Geburtstagen und Beerdigungen etc. wird teilweise in unterschiedlicher Form um Spenden für gemeinnützige Tierschutzvereine gebeten. In diesem Zusammenhang stellt sich zum Teil die Frage, wem für solche Zuwendungen eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann? Dem Jubilar/Geburtstagskind oder den Gästen ... ? Dieser Frage soll im Folgenden näher nachgegangen werden.
Die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung der Tiervermittlung gemeinnütziger Tierschutzvereine
Tierschutzvereine mit eigenem Tierheim als auch Tierschutzvereine ohne eigenem Tierheim (z.B. Auslandstierschutzvereine) vermitteln in der Tierschutzpraxis oftmals in Not geratene, auf menschliche Hilfe angewiesene Tiere an neue Halter. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung dieser Tätigkeit von Tierschutzvereinen geben.
Die Verwirklichung steuerbegünstigter Tierschutzzwecke im Ausland
Gemeinnützige Tierschutzvereine, insbesondere Auslandstierschutzvereine, verwirklichen ihre gemeinnützigen Satzungszwecke zum Teil auch im Ausland. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über wichtige Voraussetzungen und Besonderheiten einer gemeinnützigkeitskonformen Zweckverwirklichung und Mittelverwendung im Ausland geben.
Umsatzsteuer bei kommunalen Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine, die Fundtiere in selbstbetriebenen Tierheimen aufnehmen
Wann sind kommunale Zuwendungen/Zuschüsse an gemeinnützige Tierschutzvereine umsatzsteuerpflichtig? Dieser Frage soll im Folgenden auch anhand eines aktuellen Urteils näher nachgegangen werden.
Finanzgericht äußert sich in einem Beschluss zur Besteuerung der Einnahmen aus Tiervermittlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kürzlich veröffentlichten Beschluss vorstellen und allgemein kurz aufzeigen, ob und welche Folgen sich hieraus für gemeinnützige Tierschutzvereine, insbesondere Auslandstierschutzvereine, ergeben können.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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