Infobrief-Archiv (nach Kategorien)

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Verkauf von Sachspenden/Veranstaltung von Lotterien und Tombolas durch gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit | Spenden

Der Verkauf von Sachspenden, wie z.B. Kuchen, Getränke, Bücher etc., ist für viele gemeinnützige Tierschutzvereine eine beliebte Einnahmequelle. Doch hierbei ist Vorsicht geboten, denn häufig werden die sich hieraus ergebenen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Konsequenzen nur unzureichend berücksichtigt.

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Häufige Fehleinschätzung der Folgen des Handelns bzw. unterlassenen Handelns von Vorstandsmitgliedern eines gemeinnützigen Tierschutzvereins

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit

Vorstandsmitglieder haben auch in Tierschutzvereinen eine besonders verantwortungsvolle Position, denn die Gemeinnützigkeit und somit oftmals die Existenz des Vereins hängen unmittelbar von ihrem Handeln ab.

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Grundsätzlich keine Spendenbescheinigungen für Zuwendungen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wG) eines gemeinnützigen Tierschutzvereins

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit | Spenden

Vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine können für erhaltene Geld- oder Sachzuwendungen grundsätzlich Spendenbescheinigungen ausstellen. Dies gilt jedoch nicht für erhaltene Zuwendungen in den wG. Wann eine Zuwendung in den wG vorliegt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, soll im Folgenden näher erläutert werden.

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Möglichkeiten und Grenzen der steuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzvereinen

Erstellt von Stb. M. Siebert | | Gemeinnützigkeit

Im Folgenden werden die sich u. a. durch das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements stark verbesserten Möglichkeiten der steuerfreien Aufwandserstattung an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzverein dargestellt und näher erläutert.

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Rückwirkend zum 01.01.2007 von der Bundesregierung geplante steuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf Tierschutzvereine

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit

Neben der bereits ab dem 01.01.2007 wirksamen Änderung der Umsatzbesteuerung von Zweckbetrieben plant die Bundesregierung weitere, für Tierschutzvereine grundlegend positive rückwirkende steuerliche Änderungen zum 01.01.2007.

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