Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
<font size="2">Bitte melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an, um einen Vollzugriff auf das Infobrief-Archiv zu erhalten. Eine Benutzerkennung erhalten Sie im Rahmen einer Anmeldung zum </font><font size="2">"Infopaket"</font><font size="1"><font size="2">.</font> </font>
Kategorien des Infobriefs
Verkauf von Sachspenden/Veranstaltung von Lotterien und Tombolas durch gemeinnützige Tierschutzvereine
Der Verkauf von Sachspenden, wie z.B. Kuchen, Getränke, Bücher etc., ist für viele gemeinnützige Tierschutzvereine eine beliebte Einnahmequelle. Doch hierbei ist Vorsicht geboten, denn häufig werden die sich hieraus ergebenen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Konsequenzen nur unzureichend berücksichtigt.
Häufige Fehleinschätzung der Folgen des Handelns bzw. unterlassenen Handelns von Vorstandsmitgliedern eines gemeinnützigen Tierschutzvereins
Vorstandsmitglieder haben auch in Tierschutzvereinen eine besonders verantwortungsvolle Position, denn die Gemeinnützigkeit und somit oftmals die Existenz des Vereins hängen unmittelbar von ihrem Handeln ab.
Grundsätzlich keine Spendenbescheinigungen für Zuwendungen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wG) eines gemeinnützigen Tierschutzvereins
Vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine können für erhaltene Geld- oder Sachzuwendungen grundsätzlich Spendenbescheinigungen ausstellen. Dies gilt jedoch nicht für erhaltene Zuwendungen in den wG. Wann eine Zuwendung in den wG vorliegt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, soll im Folgenden näher erläutert werden.
Möglichkeiten und Grenzen der steuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Im Folgenden werden die sich u. a. durch das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements stark verbesserten Möglichkeiten der steuerfreien Aufwandserstattung an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzverein dargestellt und näher erläutert.
Rückwirkend zum 01.01.2007 von der Bundesregierung geplante steuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf Tierschutzvereine
Neben der bereits ab dem 01.01.2007 wirksamen Änderung der Umsatzbesteuerung von Zweckbetrieben plant die Bundesregierung weitere, für Tierschutzvereine grundlegend positive rückwirkende steuerliche Änderungen zum 01.01.2007.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
Anmeldung