Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Neues Transparenzregister – Müssen sich auch gemeinnützige Tierschutzorganisationen eintragen?
Mit Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Juni 2017 wurde ein neues Transparenzregister eingeführt, in dem grds. auch alle „wirtschaftlich Berechtigten“ von privatrechtlichen Vereinigungen (z.B. Vereine, Stiftungen etc.) erfasst werden müssen. Was bedeutet das für gemeinnützige Tierschutzorganisationen?
Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende – Was Tierschutzvereine dagegen tun können
Auch Ansprüche gemeinnütziger Tierschutzvereine unterliegen grds. den regulären Verjährungsfristen. Um z.B. für noch nicht bezahlte Rechnungen für von Tierschutzvereinen erbrachte Werbeleistungen, Tierarztleistungen oder Pensionsleistungen o.ä. eine drohende Verjährung zum Jahresende zu verhindern, müssen Tierschutzvereine jetzt handeln.
Versicherungen für Tierschutzvereine
Welche Versicherungen sind für Vereine notwendig und sinnvoll? Wann haftet ein Vorstand persönlich und kann dies versichert werden? Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Literaturbeitrag vorstellen, der sich u.a. mit diesen Themen beschäftigt.
Probleme bei Stellenausschreibungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Stellenausschreibungen müssen auch von Tierschutzvereinen stets so formuliert werden, dass sie nicht diskriminierend sind. Anderenfalls besteht das Risiko, dass erfolglose Bewerber Entschädigungsansprüche o.ä. gegenüber dem Verein geltend machen.
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2017
Der auch von gemeinnützigen Tierschutzvereinen an Arbeitnehmer zu zahlende gesetzliche Mindestlohn ist mit Wirkung vom 01.01.2017 von 8,50 € um 0,34 € auf 8,84 € brutto je Zeitstunde erhöht worden. Was müssen Tierschutzvereine jetzt beachten?
Verschärfung der Anforderungen an Barkassen ab dem 01.01.2017
Die gesetzlichen Anforderungen an eine Barkasse und die Barkassenführung wurden ab dem 01.01.2017 erheblich verschärft. Hiervon sind grds. auch gemeinnützige Tierschutzvereine betroffen.
Anpassung von Standard-Arbeitsverträgen erforderlich
Viele Tierschutzvereine beschäftigen Arbeitnehmer (inkl. Minijobber) und schließen mit diesen Arbeitsverträge. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind bestimmte Schriftformklauseln in Standard-Arbeitsverträgen ab dem 01.10.2016 unwirksam und sollten daher angepasst werden.
Bußgeldübernahmen von Tierschutzvereinen
Welcher Tierschutzverein kennt das nicht? Ein Arbeitnehmer fährt Tiere zum Tierarzt o.ä. und wird auf dem Weg geblitzt oder erhält einen Strafzettel wegen Falschparkens. Da der Arbeitnehmer im Auftrag des Vereins unterwegs war, wird immer mal wieder die Frage an uns herangetragen, ob der Tierschutzverein das Bußgeld für den Arbeitnehmer übernehmen bzw. zahlen kann.
Steuererklärungspflichten für gemeinnützige Tierschutzvereine
Grundsätzlich turnusmäßige Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Tierschutzvereinen durch die Finanzverwaltung.
Fehlende Eintragung beim Vereinsregister – was hat das für Folgen?
Auch bei Tierschutzvereinen kommt es immer mal wieder vor, dass Satzungsänderungen beschlossen oder neue Vorstände gewählt werden, die grundsätzlich erforderliche anschließende Anmeldung dieser Änderungen beim Vereinsregister jedoch versehentlich unterbleibt.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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