Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere
Ohne vertragliche Grundlage kann die Durchsetzung eines Aufwandserstattungsanspruchs eines Tierschutzvereins für die Versorgung von Fundtieren gegenüber der zuständigen Gemeinde schwierig werden.
Politische Betätigung gemeinnütziger Tierschutzvereine – was ist gemeinnützigkeitsrechtlich möglich?
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum Fall „Attac“ hat zu diesem Thema eine neue Debatte ausgelöst. „Attac“ wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt, da die politischen Kampagnen nach Auffassung des Gerichtes nicht durch den Satzungszweck gedeckt waren. Was bedeutet dies für Tierschutzvereine?
Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages, des Ehrenamtsfreibetrages und der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab dem Kalenderjahr 2019?
Mehrere Bundesländer hatten der Bundesregierung eine Erhöhung der vorgenannten Freibeträge und der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab dem Kalenderjahr 2019 vorgeschlagen. Doch ist es dazu gekommen?
Achtung beim Auslandstierschutz
Gemeinnützige Tierschutzvereine verwirklichen ihre gemeinnützigen Satzungszwecke zum Teil auch im Ausland. Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die wichtigen Voraussetzungen und Besonderheiten einer gemeinnützigkeitskonformen Zweckverwirklichung und Mittelverwendung im Ausland hinweisen.
Neue Steuererklärungsvordrucke für gemeinnützige Tierschutzvereine ab dem Veranlagungszeitraum 2017
Anfang 2018 hat die Finanzverwaltung neue Steuererklärungsvordrucke für die Körperschaftsbesteuerung und die Veranlagung zur Gemeinnützigkeit veröffentlicht, die ab dem Veranlagungszeitraum 2017 von Vereinen zwingend zu verwenden sind. Wie diese aussehen und was sich für Vereine geändert hat, möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Kassen-/Rechnungs­prüfungen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Viele Satzungen gemeinnütziger Tierschutzvereine sehen vor, dass mindestens einmal im Jahr eine Kassen-/Rechnungsprüfung von gewählten Rechnungsprüfern durchgeführt wird. Häufig fehlen jedoch weitere Regelungen, was und in welchem Umfang zu prüfen ist. Hierdurch entstehen zum Teil Unsicherheiten und gelegentlich auch Missverständnisse zwischen Vorständen und Rechnungsprüfern.
Satzungsanforderungen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen: Doch keine wörtliche Übernahme der Mustersatzung erforderlich?
Nach Auffassung des hessischen Finanzgerichtes muss die gemeinnützigkeitsrechtliche Mustersatzung nicht zwingend wörtlich in die Satzung von Tierschutzvereinen übernommen werden. Das Finanzgericht hat in einem aktuellen Urteil die satzungsmäßigen Anforderungen der Gemeinnützigkeit nochmals herausgearbeitet.
Vorsicht bei Null-Euro-Bescheiden vom Finanzamt
Wenn Ihr Tierschutzverein vom Finanzamt einen Körperschaftsteuerbescheid mit einer Steuerfestsetzung von 0 € erhält, sollte dieser Bescheid zeitnah genauestens geprüft werden. Unbemerkt von vielen Tierschutzvereinen beinhalten Null-Euro-Bescheide nämlich oftmals auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, was grds. mit erheblichen negativen Folgen für die betroffenen Tierschutzvereine verbunden ist.
Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nur für nebenberufliche Tätigkeiten
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen können von Tierschutzvereinen grds. nur für nebenberufliche Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Aber bis zu welchem Zeitumfang kann eine Tätigkeit noch als nebenberuflich angesehen werden?
Steuererklärungspflichten für gemeinnützige Tierschutzvereine
Grundsätzlich turnusmäßige Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Tierschutzvereinen durch die Finanzverwaltung.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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