Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
<font size="2">Bitte melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an, um einen Vollzugriff auf das Infobrief-Archiv zu erhalten. Eine Benutzerkennung erhalten Sie im Rahmen einer Anmeldung zum </font><font size="2">"Infopaket"</font><font size="1"><font size="2">.</font> </font>
Passwort vergessen?
Bitte den Benutzernamen oder die E-Mail-Adresse eingeben. Sie erhalten dann umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.
Kategorien des Infobriefs
Unterzeichnung von Zuwendungsbestätigungen für Geld- oder Sachzuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine
Wer darf Zuwendungsbestätigungen unterzeichnen? Müssen Zuwendungsbestätigungen eigenhändig unterzeichnet werden oder ist auch eine maschinelle Unterzeichnung möglich? Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden.
Änderung des Spendenrechts für gemeinnützige Tierschutzvereine ab dem Kalenderjahr 2007
Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ enthält zahlreiche rückwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft tretende Änderungen des Spendenrechts. Im Folgenden werden die für gemeinnützige Tierschutzvereine relevanten Änderungen des Spendenrechts dargestellt und näher erläutert.
Künstlersozialabgabe: Abgabepflicht für gemeinnützige Tierschutzvereine nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Tierschutzvereine, die regelmäßig künstlerische Leistungen, wie z. B. fotografische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die empfangenen Leistungen jährlich der Künstlersozialkasse melden und hierauf eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 5,1% (KJ. 2007) entrichten.
Möglichkeiten und Grenzen der steuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Im Folgenden werden die sich u. a. durch das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements stark verbesserten Möglichkeiten der steuerfreien Aufwandserstattung an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzverein dargestellt und näher erläutert.
Keine Spendenbescheinigungen bei Tiervermittlungen
Bei der Vermittlung von Fundtieren darf für das vom neuen Besitzer geleistete Entgelt vom Tierschutzverein keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Andernfalls kann der Tierschutzverein vom Finanzamt für die zu unrecht ausgestellten Spendenbescheinigungen in Haftung genommen werden.
Die steuerliche Einordnung eines Tierheimbetriebes
Der Betrieb eines Tierheims durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein ist beim Tierschutzverein grds. dem Vereinsbereich „Zweckbetrieb“ zuzuordnen.
Rückwirkend zum 01.01.2007 von der Bundesregierung geplante steuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf Tierschutzvereine
Neben der bereits ab dem 01.01.2007 wirksamen Änderung der Umsatzbesteuerung von Zweckbetrieben plant die Bundesregierung weitere, für Tierschutzvereine grundlegend positive rückwirkende steuerliche Änderungen zum 01.01.2007.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
Anmeldung