Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Erhöhung der Minijobgrenze von 400 € auf 450 €
Gemeinnützige Tierschutzvereine können ihren geringfügig beschäftigten Mitarbeitern seit dem 01. Januar 2013 bis zu 450 € im Monat auszahlen – in Kombination mit der Ehrenamtspauschale sogar bis zu 510 € im Monat. Im Folgenden möchten wir die neuen Regelungen und die sich ergebenen rentenversicherungsrechtlichen Änderungen näher vorstellen.
Umsatzsteuer bei kommunalen Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine, die Fundtiere in selbstbetriebenen Tierheimen aufnehmen
Wann sind kommunale Zuwendungen/Zuschüsse an gemeinnützige Tierschutzvereine umsatzsteuerpflichtig? Dieser Frage soll im Folgenden auch anhand eines aktuellen Urteils näher nachgegangen werden.
Wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Tierschutzvereine
Wie viel wirtschaftliche Betätigung ist gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig? Veränderung der Auffassung der Finanzverwaltung zur Geprägetheorie
Finanzgericht äußert sich in einem Beschluss zur Besteuerung der Einnahmen aus Tiervermittlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kürzlich veröffentlichten Beschluss vorstellen und allgemein kurz aufzeigen, ob und welche Folgen sich hieraus für gemeinnützige Tierschutzvereine, insbesondere Auslandstierschutzvereine, ergeben können.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht urteilt zur Anzeige- und Erlaubnispflicht der Tiervermittlung von EU-Auslandstieren durch gemeinnützige Tierschutzvereine in Deutschland
Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, dass sich aus dem vom Gericht im Urteilsfall getroffenen verwaltungsrechtlichen Aussagen und Schlussfolgerungen grds. keine unmittelbaren steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben.
Excel-Berechnungstool zur Ermittlung von Tagessätzen bei Fund-, Abgabe- und Verwahrtieren gemeinnütziger Tierschutzvereine
Als eine erste Hilfestellung bei der individuellen Ermittlung von Tagessätzen u.a. zur etwaigen Geltendmachung von Aufwandsersatzansprüchen gegenüber Städten und Kommunen haben wir für Tierschutzvereine ein Excel-Berechnungstool erstellt.
Urteil: Pflegestellen sind keine erlaubnispflichtige Tierheim ähnliche Einrichtung
Ein Verein, der Fund- und Pflegetiere durch Dritte in deren Wohnungen betreuen lässt, betreibt keine einem Tierheim ähnliche Einrichtung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG.
Steuerrechtliche Folgen der Unterbringung von Tieren in Pflegestellen
Tierschutzvereine bringen Tiere aus Kapazitätsgründen oder mangels Betrieb eines eigenen Tierheims zum Teil in Pflegestellen unter. Anhand eines aus unserer Erfahrung typischen Beispielfalls sollen im Folgenden die grds. ertrag- und umsatzsteuerrechtlichen Folgen der Tierunterbringung in Pflegestellen aufgezeigt werden.
Keine Spendenbescheinigungen bei Tiervermittlungen
Bei der Vermittlung von Fundtieren darf für das vom neuen Besitzer geleistete Entgelt vom Tierschutzverein keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Andernfalls kann der Tierschutzverein vom Finanzamt für die zu unrecht ausgestellten Spendenbescheinigungen in Haftung genommen werden.
Die steuerliche Einordnung eines Tierheimbetriebes
Der Betrieb eines Tierheims durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein ist beim Tierschutzverein grds. dem Vereinsbereich „Zweckbetrieb“ zuzuordnen.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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