Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Steuerliche Corona-Maßnahmen verlängert
Gute Nachrichten auch für gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachen Corona. Die im Infobrief vom 26.06.2020 beschriebenen steuerlichen Corona-Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen wurden vom Bundesfinanzministerium bis zum 31.12.2021 verlängert.
Konkretisierung des Gesetzgebers zur Durchführung von Mitgliederversammlungen in der Corona-Pandemie
Die Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen und die Verschiebung von Mitgliederversammlungen wird nochmals erleichtert.
Corona-Sonderzahlung auch an Mitarbeiter gemeinnütziger Tierschutzvereine bis 1.500 € steuerfrei
Aufgrund der Corona-Pandemie können gemeinnützige Tierschutzvereine ihren Beschäftigten bis Ende 2020 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von bis zu 1.500 € auszahlen. Im Folgenden zeigen wir, auf welcher Grundlage und nach welchen Voraussetzungen dies erfolgen kann.
Steuerliche Corona-Maßnahmen sollen auch für gemeinnützige Tierschutzvereine Erleichterungen bringen
Aus Anlass der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium in zwei Erlassen umfangreiche steuerliche Maßnahmen getroffen, von denen auch gemeinnützige Tierschutzvereine profitieren können.
Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gemeinnütziger Tierschutzvereine in Corona-Zeiten
Zwar erfolgen auf Bundes- und Landesebene z.T. immer mehr Lockerungen von Versammlungsbeschränkungen etc., dennoch halten sich viele Vereine mit der Durchführung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen mit örtlicher Anwesenheit verständlicher Weise noch zurück. Der Gesetzgeber hat reagiert und zunächst für das Kalenderjahr 2020 Ausnahmeregelungen geschaffen.
Bonpflicht auch für gemeinnützige Tierschutzvereine?
Der Einzelhandel läuft Sturm gegen die neue Bonpflicht. Durch eine gesetzliche Verschärfung der Kassenführung ab dem 01.01.2020 müssen von vielen Betrieben jetzt zwingend immer Kassenbons ausgedruckt werden, auch wenn der Kunde sie gar nicht haben möchte. Betrifft dies auch gemeinnützige Tierschutzvereine?
Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag?
Tierschutzvereine müssen beim Finanzamt innerhalb bestimmter Fristen regelmäßig Steuererklärungen abgeben. Für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018 wurden die Sanktionen für verspätete Abgaben erheblich verschärft.
Änderungen im Datenschutzrecht für gemeinnützige Tierschutzvereine
Nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 wurden zwischenzeitlich Gesetzesänderungen vorgenommen, von denen auch gemeinnützige Tierschutzvereine profitieren.
Transparenzregister: Müssen auch im Vereinsregister eingetragene Tierschutzvereine Gebühren zahlen?
Obwohl für im Vereinsregister eingetragene Tierschutzvereine i.d.R. keine Meldepflicht zum Transparenzregister besteht, erhalten diese derzeit Rechnungen von der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung im Transparenzregister. Ist das korrekt?
Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages, des Ehrenamtsfreibetrages und der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab dem Kalenderjahr 2020?
Der Bundesrat hat der Bundesregierung erneut eine Erhöhung der vorgenannten Freibeträge und der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab dem Kalenderjahr 2020 vorgeschlagen. Doch ist es dazu gekommen?
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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