Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Tierpatenschaften - Spendenbescheinigungen für zweckgebundene Spenden an Tierschutzvereine möglich?
Hierüber stritten sich in einem speziellen Fall eine Gassigeherin und das Finanzamt. Wie der Bundesfinanzhof hierzu entschieden hat, lesen Sie hier.
Neue Regelungen für das Transparenzregister
Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Reform des Transparenzregisters in Kraft getreten. Im Zuge der Reform ist das Transparenzregister zu einem Vollregister gereift. Welche Änderungen ergeben sich hierdurch für gemeinnützige Tierschutzvereine?
Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
Nach mehreren Anläufen ist es endlich gelungen. Die Steuerfreibeträge für Ehrenamtliche und Übungsleiter wurden zum 01.01.2021 gesetzlich erhöht.
Wegfall des Grundsatzes zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere Tierschutzvereine
Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen ihre Mittel grds. bis spätestens zum Ende des zweiten auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Für kleinere Tierschutzvereine wurde diese gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgabe durch eine Gesetzesänderung nun aufgehoben.
Erhöhung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Gewinne im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Tierschutzvereine sind grds. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Die Steuerpflicht entfällt jedoch vollständig, wenn eine bestimmte Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht überschritten wird. Diese Einnahmegrenze wurde nun erfreulicher Weise erhöht.
Erleichterungen bei der Mittelweitergabe an andere Tierschutzvereine
Bisher waren die Möglichkeiten zur Mittelweitergabe an andere Tierschutzvereine gemeinnützigkeitsrechtlich beschränkt, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich anders geregelt war. Durch eine Gesetzesänderung haben sich die Möglichkeiten unabhängig von einer konkreten Satzungsausgestaltung für viele Tierschutzvereine nun stark erweitert.
Erhöhung der Betragsgrenze für den vereinfachten Spendennachweis
Der Betrag, bis zu dem gemeinnützige Tierschutzvereine nicht zwangsläufig Zuwendungsbestätigungen ausstellen müssen, weil der Zuwender die Spende auch ohne eine gesonderte Zuwendungsbestätigung steuermindernd geltend machen kann, wurde erhöht.
Konkretisierung des Gesetzgebers zur Durchführung von Mitgliederversammlungen in der Corona-Pandemie
Die Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen und die Verschiebung von Mitgliederversammlungen wird nochmals erleichtert.
Finanzgericht äußert sich in einem aktuellen Urteil zur Besteuerung der Einnahmen aus Tiervermittlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Nachfolgend möchten wir Ihnen ein kürzlich veröffentlichtes Urteil vorstellen und aufzeigen, ob und welche Folgen sich hieraus für gemeinnützige Tierschutzvereine, insbesondere Auslandstierschutzvereine, ergeben können.
Bonpflicht auch für gemeinnützige Tierschutzvereine?
Der Einzelhandel läuft Sturm gegen die neue Bonpflicht. Durch eine gesetzliche Verschärfung der Kassenführung ab dem 01.01.2020 müssen von vielen Betrieben jetzt zwingend immer Kassenbons ausgedruckt werden, auch wenn der Kunde sie gar nicht haben möchte. Betrifft dies auch gemeinnützige Tierschutzvereine?
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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