Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Blockwahl eines Tierschutzvereinsvorstandes grds. nur mit ausdrücklicher Satzungslegitimation möglich
Die von Tierschutzvereinen zum Teil vereinfachend praktizierte Blockwahl eines Gesamtvorstandes ist grds. nur bei entsprechender Satzungsregelung zulässig. Wie der nachstehende Beschluss eines Oberlandesgerichtes zeigt, kann eine Blockwahl unter engen Voraussetzungen in Einzelfällen jedoch auch ohne ausdrückliche Satzungslegitimation dennoch Wirksamkeit entfalten.
Die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung der Tiervermittlung gemeinnütziger Tierschutzvereine
Tierschutzvereine mit eigenem Tierheim als auch Tierschutzvereine ohne eigenem Tierheim (z.B. Auslandstierschutzvereine) vermitteln in der Tierschutzpraxis oftmals in Not geratene, auf menschliche Hilfe angewiesene Tiere an neue Halter. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung dieser Tätigkeit von Tierschutzvereinen geben.
Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an gemeinnützige Tierschutzvereine ab 2013
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des bei vielen Tierschutzvereinen beliebten Kfz-Sponsoring hat sich durch eine Auffassungsänderung der Finanzverwaltung ab dem Kalenderjahr 2013 teilweise verändert. In bestimmten Fällen ist nunmehr umsatzsteuerrechtlich kein Leistungsaustausch mehr anzunehmen. Welche Fälle dies sind und welche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten sich hieraus für Sponsoren und Tierschutzvereine ergeben soll im Folgenden näher erläutert werden.
Ehrenamtspauschale neben hauptberuflicher Anstellung beim gleichen Tierschutzverein möglich?
Können hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter eines Tierschutzvereins für eine weitere Tätigkeit für denselben Tierschutzverein die steuer- und sozialversicherungsfreie Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 € im Jahr erhalten?
Zeitnahe Mittelverwendung, Rücklagenbildung und Vermögenszuführungen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen ihre Mittel grds. bis spätestens zum Ende des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Abweichend von diesem Grundsatz können unter bestimmten Voraussetzungen Rücklagen gebildet oder Zuwendungen direkt dem Vermögen zugeführt werden. Diese Möglichkeiten werden im Folgenden näher erläutert.
Uneinheitliche Rechtsprechung zur Anzeige- und Erlaubnispflicht der Tiervermittlung von EU-Auslandstieren durch gemeinnützige Tierschutzvereine in Deutschland
Neben mehreren Verwaltungsgerichtsurteilen, die eine Anzeige- und Erlaubnispflicht für Tierimporte und Tiervermittlungen u.a. nach § 4 BmTierSSchV und § 11 TierSchG vorsehen, gibt es zwischenzeitlich auch ein Urteil, welches die Voraussetzungen für eine Anzeige- und Erlaubnispflicht als nicht gegeben ansieht. Dieses Urteil möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Online-Mitgliederversammlung eines gemeinnützigen Tierschutzvereins im Internet
Ist eine physische Präsenz der Mitglieder bei Mitgliederversammlungen zwingend erforderlich oder reicht ein virtuelles Zusammenkommen z.B. im Internet aus?
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an gemeinnützige Tierschutzvereine
Fahrzeug gegen Werbung (wie z.B. bei Mars, Brunner etc.) - Eine auch bei Tierschutzvereinen beliebte Finanzierungsform für Fahrzeuge. Eine aktuelle OFD-Verfügung fasst unterschiedliche Vertragskonstellationen und deren umsatzsteuerrechtliche Würdigung zusammen.
Politische Äußerungen gemeinnütziger Tierschutzvereine können gemeinnützigkeits­schädlich sein
Politik und Tierschutz? Zur Verbesserung von Lebensbedingungen für Tiere bedarf es sicher manchmal politischer Forderungen und Meinungen. Doch wieviel Politik ist gemeinnützigkeitsrechtlich möglich bzw. unschädlich?
Inanspruchnahme von Tierschutzvereinen für unberechtigten Umsatzsteuerausweis durch Mitarbeiter
Keine Umsatzsteuer, 7% Umsatzsteuer, 19% Umsatzsteuer? Bei Tierschutzvereinen gibt es das alles. Stellen Mitarbeiter ggf. auch versehentlich Rechnungen mit unzutreffendem Umsatzsteuerausweis aus, so schuldet der Verein grds. die insgesamt ausgewiese Umsatzsteuer.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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