Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Sammeln und Verwerten von Pfandbons oder Pfandflaschen durch gemeinnützige Tierschutzvereine
Das Sammeln und Verwerten von Pfandbons oder Pfandflaschen kann auch für Tierschutzvereine eine gute Möglichkeit zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen sein. Die Finanzverwaltung hat sich diesbezüglich kürzlich in einer Verfügung zur gemeinnützigkeitsrechtlichen und spendenrechtlichen Einordnung diverser Sammlungsvarianten geäußert.
Achtung beim Auslandstierschutz
Gemeinnützige Tierschutzvereine verwirklichen ihre gemeinnützigen Satzungszwecke zum Teil auch im Ausland. Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die wichtigen Voraussetzungen und Besonderheiten einer gemeinnützigkeitskonformen Zweckverwirklichung und Mittelverwendung im Ausland hinweisen.
Verwaltungs­berufsgenossenschaft (VBG) erhöht die Beiträge für die freiwillige Unfallversicherung von ehrenamtlich Tätigen in gemeinnützigen Tierschutzvereinen moderat
Der Beitrag für die freiwillige Unfallversicherung von Ehrenamtlichen in der VBG wurde ab dem 01.01.2019 erhöht. Aber auch hiernach bleibt eine freiwillige Unfallversicherung von Ehrenamtlichen in der VBG u.E. sinnvoll und günstig.
Neue Steuererklärungsvordrucke für gemeinnützige Tierschutzvereine ab dem Veranlagungszeitraum 2017
Anfang 2018 hat die Finanzverwaltung neue Steuererklärungsvordrucke für die Körperschaftsbesteuerung und die Veranlagung zur Gemeinnützigkeit veröffentlicht, die ab dem Veranlagungszeitraum 2017 von Vereinen zwingend zu verwenden sind. Wie diese aussehen und was sich für Vereine geändert hat, möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an gemeinnützige Tierschutzvereine
Ab dem 25.05.2018 sind die Regelungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung auch von Tierschutzvereinen grds. vollumfänglich zu erfüllen. Hierdurch ergibt sich für viele Tierschutzvereine ein Handlungsbedarf. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wesentliche Anforderungen des neuen Datenschutzrechtes vorstellen.
Kassen-/Rechnungs­prüfungen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Viele Satzungen gemeinnütziger Tierschutzvereine sehen vor, dass mindestens einmal im Jahr eine Kassen-/Rechnungsprüfung von gewählten Rechnungsprüfern durchgeführt wird. Häufig fehlen jedoch weitere Regelungen, was und in welchem Umfang zu prüfen ist. Hierdurch entstehen zum Teil Unsicherheiten und gelegentlich auch Missverständnisse zwischen Vorständen und Rechnungsprüfern.
Warnung vor neuer Betrugsmasche durch unechte Finanzbeamte
Im Zusammenhang mit der ab dem Kalenderjahr 2018 neu eingeführten Kassen-Nachschau warnt die Finanzverwaltung vor einer neuen Betrugsmasche durch Personen, die sich unberechtigt als Finanzbeamte ausgeben und einen Zugriff auf die Kasse fordern.
Müssen gemeinnützige Tierschutzvereine für wirtschaftliche Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden?
Im Folgendem soll der Frage näher nachgegangen werden, ob und wenn ja unter welchen Umständen gemeinnützige Tierschutzvereine für ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeiten ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden müssen.
Auch gemeinnützige Tierschutzvereine müssen beim Bezug von Dienstleistungen von im EU-Ausland ansässigen Unternehmen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen
Ihr Verein schaltet Anzeigen bei Facebook, beauftragt einen Dolmetscher im EU-Ausland oder bezieht andere Dienstleistungen (z.B. Tierarztleistungen) von einem im EU-Ausland ansässigen Unternehmen? Dann wird Ihr Verein für den Leistungsbezug grds. Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen.
Erhöhung der Abschreibungsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter ab dem Kalenderjahr 2018
Im Folgenden möchten wir Sie auf die neuen Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter aufmerksam machen. Diese gelten auch für gemeinnützige Tierschutzvereine und sind auf alle Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 gekauft wurden.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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