Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)

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Die steuerliche Einordnung eines Tierheimbetriebes

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Tierheim

Der Betrieb eines Tierheims durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein ist beim Tierschutzverein grds. dem Vereinsbereich „Zweckbetrieb“ zuzuordnen.

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Keine Spendenbescheinigungen bei Tiervermittlungen

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Spenden | Tierheim

Bei der Vermittlung von Fundtieren darf für das vom neuen Besitzer geleistete Entgelt vom Tierschutzverein keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Andernfalls kann der Tierschutzverein vom Finanzamt für die zu unrecht ausgestellten Spendenbescheinigungen in Haftung genommen werden.

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