Frageforum
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Zuwendung von Gutscheinen an Angestellte und ehrenamtliche Helfer für eine bestimmte Aktion
Wir wollen unsere Tierschutzzeitung künftig selbst einkuvertieren statt wie bisher EUR 1.000,-- zu bezahlen für Externe.
Es helfen bei der Aktion sowohl angestellte Mitarbeiter als auch ehrenamtliche Helfer.
1.) ist eine Bargeldauszahlung an die Helfer in Höhe von EUR 50,--/Kopf erlaubt ohne Versteuerung/Anmeldung?
2.) Wenn nein, dürfen dann Warengutscheine von z. B. Galeria Kaufhof an die Helfer geschenkt werden und bis zu welchem Betrag/Kopf
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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