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Zuwendungsbestätigung/ Angabe des begünstigten Zwecks

Ist bei Spenden z.B. für den Neubau eines Hunde-/Katzenhauses in der Zuwendungsbestätigung als begünstigter Zweck nur "Neubau eines Hunde-/ Katzenhauses" anzugeben oder ist auch hier die Angabe "Förderung des Tierschutzes" ausreichend? Ab wann ist eine spezielle Angabe zu den begünstigten Zweck notwendig, z.B. auch für Patenschaften?
Vielen Dank für Ihre Antwort.


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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
125 Beiträge