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Spenden durch Abbuchung
Wir haben einige Mitglieder, die monatlich oder vierteljährlich ihren Beitrag oder eine Spende abbuchen lassen. Diese Mitglieder/Spender haben in diesem Fall dann natürlich keinen Überweisungsträger, auf dem die Gemeinnützigkeit, Steuer-Nr. und Datum, hervorgeht. Reicht es aus, wenn auf der Abbuchung die Mitglieds-Nr. und die Steuer-Nr. des Vereins angegeben werden oder muss in diesem Fall, wenn durch Abbuchung gespendet oder Beitrag bezahlt wird, zwangsläufig immer eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden?
Danke für Ihre Antwort
Manfred
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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