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Umsatzsteuer Zweckbetrieb
Wir sind ein Tierschutzverein mit weniger als 17.500,--Euro Umsatz,und haben bisher an das Finanzamt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben. Sied März 2007 haben wir einen Bauernhof langfristig gemietet, den wir zurzeit zum Tierheim umbauen.
Da wir mehr Ausgaben als Einnahem haben, wäre ein Zweckbetrieb für uns von Vorteil.
Jetzt unsere Frage:
Ist dieses noch rückwirkend ab März 2007 für die Umsatzsteuer-Voranmeldung möglich ? Wie müssen wir vorgehen, um das Tierheim als Zweckbetrieb zu führen ?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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