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Vorsteuerabzug für Taubenschutz

Sehr geehrter Herr Siebert,
unser Tierschutzverein arbeitet seit einiger Zeit an einem Projekt "Stadttauben".
Dieses Projekt umfasst in erster Linie die kontrollierte Stadttaubenpopulation durch Errichtung von Taubenschlägen. Dort werden die Tiere versorgt sowie die Eier durch Eierattrappen ersetzt. Verletzte Fundtauben werden tierärztlich versorgt. Weiterhin wurde auf dem Tierheimgelände eine Handicap-Voliere und Auffangstation errichtet. Gelegentlich werden Tauben an neue Besitzer vermittelt. Zusätzlich gibt es einen Taubenschlag auf dem Tierheimgelände zur Ansiedlung von Fundtauben, damit auch hier die Population reduziert werden kann.
An Kosten entstehen: Futter, Material für Taubenschlag und - Voliere, Tierarztkosten etc.
Demnächst wird in der Innenstadt mit Hilfe eines Zuschusses durch das Land Niedersachen sowie der Stadt ein weiterer Taubenschlag errichtet.

Meine Frage: Ist der Verein als Zweckbetrieb für diese Ausgaben vorsteuerberechtigt? Nach meiner Kenntnis handelt es sich laut mehrerer Gutachten bei den Stadttauben um Fundtiere, jedoch ist das noch nicht generell durch die Behörden akzeptiert worden. (?)
Danke schon jetzt für eine Antwort, freundliche Grüße, Sonja

sonja
Mitglied seit 04. 11. 2009
11 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
122 Beiträge