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Anschriftenermittlung bei verzogenen Mitgliedern
Hallo Zusammen,
ist ein Mitglied verzogen und kann nicht über Telefon oder Mailanschrift eine neue Anschrift ermittelt werden, bleibt nur die kostenpflichtige Meldeauskunft der Gemeindeverwaltung.
Muss in diesem Fall der Verein die neue Anschrift ermitteln und die Kosten tragen um z.B. die Einladung zur Hauptversammlung zuzustellen oder ist das Mitglied verpflichtet die neue Anschrift mitzuteilen? In der Satzung ist hierüber nichts geregelt, nur im Schreiben bei der Begrüßung als neues Mitglied wird darauf hingewiesen, eine Anschriftenänderung mitzuteilen.
Vielleicht weiß jemand, ob es hierzu Vorschriften gibt.
Herzlichen Dank im voraus
Andrea
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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