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Ausweisung der Umsatzsteuereinnahmen und -Vorauszahlungen im Jahresabschluss (EÜR)
Hallo Herr Siebert,
unser Verein ist umsatzsteuerpflichtig mit z.Zt. quartalsweiser Voranmeldung, jedoch nicht bilanzierungspflichtig. D.h. für die KSt-Erklärung ans Finanzamt erstellen wir eine formlose EÜR (nicht zu verwechseln mit der "Anlage EÜR". Wir buchen selbst mittels Lexware buchhalter und einem auf SKR49 basierenden Kontenplan. Die EÜR bildet zusammen mit der Liste der Anlagegüter und dem Kontennachweis für die Jahresendstände unseren Jahresabschluss (wobei dies alles mittels Lexware erzeugt wird).
Ungeklärt ist für mich die Frage, ob und wie in der EÜR
1. Umsatzsteuerbeträge auf erzielte Einnahmen / getätigte Ausgaben
2. Umsatzsteuervorauszahlungen/-erstattungen an das bzw. vom Finanzamt
aufgeführt werden.
In einem der Vorjahre kümmerte sich ein Steuerbüro um unsere Buchhaltung. Diese erstellten die EÜR folgendermaßen:
- für die Sachkonten werden Nettobeträge angegeben
- eingenommene Umsatzsteuer & ausgegebene Vorsteuer werden nicht aufgeführt
- vom Finanzamt erhaltene Vorsteuer-Erstattungen werden auf Einnahmeseite aufgeführt (da wir eine negative USt-Zahllast hatten)
Das verfälscht m.E. aber das Jahressaldo ins Positive, da die tatsächlichen Abflüsse für die Vorsteuer auf bezahlte Rechnungen nicht aufgeführt sind, jedoch die Einnahme durch deren Erstattung.
Bei unserer Recherche sind wir auf folgendes sehr interessante Dokument des Landessportbund Nordrhein-Westfalen gestoßen:
https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Download/VIBSS-Infopapiere/IP_VIBSS_Infopapier_BF_EUER_2017-09-18.pdf
Dort (Kapitel 11) macht man es etwas anders (abgesehen davon, dass in diesem Beispiel eine positve Umsatzsteuer-Zahllast angenommen wird):
- für die Sachkonten werden wieder Nettobeträge angegeben
- eingenommene Umsatzsteuer & ausgegebene Vorsteuer werden in einem gesonderten Block aufgeführt
- die Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt wird gar nicht aufgeführt
Das verfälscht m.E. das Jahressaldo ebenfalls ins Positive, da die tatsächlich an den Verein geflossene Mehrwertssteuer ausgewiesen ist, jedoch nicht die Abführung dieses Betrags an das Finanzamt.
Nun meine Annahme als belesener Laie: Für ein mathematisch korrektes Jahresergebnis müsste man beides (1. und 2.) gleichermaßen behandeln, d.h.:
Variante 1: Man orientiert sich an den tatsächlich erfolgten Geldflüssen, was nach meinem Verständnis genau die EÜR ausmacht. D.h. sowohl die MwSt-Einnahmen/-Ausgaben des Tagesgeschäfts, als auch die Zahlungen vom/ans Finanzamt im Rahmen der Voranmeldung bzw. der jährlichen USt-Erklärung werden vollständig aufgeführt.
Variante 2: Eine reine Netto-Rechnung, die sowohl die MwSt-Einnahmen/Ausgaben als auch die Erstattungsbeträge außen vor lässt, wäre ebenfalls rechnerisch richtig. Die Interpretation dazu wäre, dass man dem tatsächlichen Geldzufluss durch die Mehrwertssteuer eine gleichzeitig entstehende Zahlungsverpflichtung an das Finanzamt gegenüber stellt. Wenn mein Verständnis korrekt ist, entspricht das dem, was man in einer Bilanz machen würde.
Es würde mich freuen, wenn Sie für uns Licht in das Dunkel bringen können.
Und vielleicht können Sie gleich noch erklären, wie sich die "Gewinn- und Verlustrechung" in diese Problematik einordnet
Viele Grüße
Ludger
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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