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Bestätigung über Sachzuwendungen - geeignete Unterlagen zur Wertermittlung

Wie verhält es sich eigentlich mit dem Kästchen in der Muster-Sachspendenbescheinigung:
"Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung, Gutachten, liegen vor."?
Sollte das bei Sachzuwendungen aus einem Privatvermögen generell angekreuzt werden? Auch wenn nur z.B. nur Vergleichswerte aus dem Internet (Ebay etc.) herausgesucht wurden?
Riskiert man Rückfragen des Finanzamts, wenn man es nicht ankreuzt?

tierschutzinitiative
Mitglied seit 23. 10. 2011
17 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge