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Bestätigung über Sachzuwendungen - geeignete Unterlagen zur Wertermittlung
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Kästchen in der Muster-Sachspendenbescheinigung:
"Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung, Gutachten, liegen vor."?
Sollte das bei Sachzuwendungen aus einem Privatvermögen generell angekreuzt werden? Auch wenn nur z.B. nur Vergleichswerte aus dem Internet (Ebay etc.) herausgesucht wurden?
Riskiert man Rückfragen des Finanzamts, wenn man es nicht ankreuzt?
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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