Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Protokollführung auf Mitgliederversammlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen ist die Einhaltung formeller Anforderungen einschließlich einer ordnungsgemäßen Protokollführung zur Vermeidung von Problemen stets wichtig. Im Folgenden möchten wir Ihnen beispielhaft nähere Hinweise zur u.a. vom Vereinsregister geforderten Protokollführung bei Vorstandswahlen und Satzungsänderungen geben.
Neues Microsoft Betriebssystem „Windows 8“ jetzt als Produktspende für gemeinnützige Tierschutzvereine erhältlich
Neben vieler anderer nützlicher Software kann über ein Produktspendenangebot für gemeinnützige Institutionen nun auch das aktuelle Microsoft Betriebssystem „Windows 8“ für eine günstige Verwaltungsgebühr von 10 € + USt bezogen werden.
Umsatzsteuer bei kommunalen Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine, die Fundtiere in selbstbetriebenen Tierheimen aufnehmen
Wann sind kommunale Zuwendungen/Zuschüsse an gemeinnützige Tierschutzvereine umsatzsteuerpflichtig? Dieser Frage soll im Folgenden auch anhand eines aktuellen Urteils näher nachgegangen werden.
Ehrenamtspauschale neben hauptberuflicher Anstellung beim gleichen Tierschutzverein möglich?
Können hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter eines Tierschutzvereins für eine weitere Tätigkeit für denselben Tierschutzverein die steuer- und sozialversicherungsfreie Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 € im Jahr erhalten?
Zeitnahe Mittelverwendung, Rücklagenbildung und Vermögenszuführungen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen ihre Mittel grds. bis spätestens zum Ende des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Abweichend von diesem Grundsatz können unter bestimmten Voraussetzungen Rücklagen gebildet oder Zuwendungen direkt dem Vermögen zugeführt werden. Diese Möglichkeiten werden im Folgenden näher erläutert.
Uneinheitliche Rechtsprechung zur Anzeige- und Erlaubnispflicht der Tiervermittlung von EU-Auslandstieren durch gemeinnützige Tierschutzvereine in Deutschland
Neben mehreren Verwaltungsgerichtsurteilen, die eine Anzeige- und Erlaubnispflicht für Tierimporte und Tiervermittlungen u.a. nach § 4 BmTierSSchV und § 11 TierSchG vorsehen, gibt es zwischenzeitlich auch ein Urteil, welches die Voraussetzungen für eine Anzeige- und Erlaubnispflicht als nicht gegeben ansieht. Dieses Urteil möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Veränderte Navigationsanordnung auf der Homepage www.tierschutzbesteuerung.de
Die Reihenfolge und der Inhalt einzelner Navigationspunkte auf der Homepage www.tierschutzbesteuerung.de wurde verändert. Die u.a. inhaltlich erweiterte Recherchedatenbank finden Sie ab sofort als letzten Menüpunkt in der Navigationsleiste auf der linken Bildschirmseite (rot hinterlegt).
Wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Tierschutzvereine
Wie viel wirtschaftliche Betätigung ist gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig? Veränderung der Auffassung der Finanzverwaltung zur Geprägetheorie
Gemeinnützigkeitsrechtliche Zurechnung des tierschützerischen Handelns von Helfern
Tierschutzvereine bedienen sich zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke oftmals Hilfspersonen wie z.B. Pflegestellen oder Futterstellen. Damit deren Handeln dem Tierschutzverein zugerechnet werden und diesem ggf. auch die Gemeinnützigkeit verleihen kann, bedarf es der Beachtung verschiedener Anforderungen
Pflicht zur Abgabe von elektronischen Steuererklärungen ab dem Veranlagungs­zeitraum 2011
Auch gemeinnützige Tierschutzvereine müssen ihre Steuererklärungen für Veranlagungszeiträume ab dem Kalenderjahr 2011 grds. in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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