Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)

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Gemeinnützige Tierschutzvereine sind grds. vom berufsgenossenschaftlichen Ausgleichsverfahren (Lastenausgleich und Lastenverteilung) befreit

Erstellt von StB Marco Siebert | | Sonstiges

Viele Tierschutzvereine erhalten zur Zeit Post von der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Hierin werden sie zu Angaben zu etwaigen unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, wie z.B. Pensionstierhaltung oder Tierartikelverkauf etc., aufgefordert. Was ist der Hintergrund dieser Fragen? Wie sollten Tierschutzvereine reagieren?

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Formelle Rechnungsanforderungen beim Vorsteuerabzug gemeinnütziger Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Umsatzsteuer

Die Ausübung eines Vorsteuerabzugs setzt bei Tierschutzvereinen u.a. das Vorliegen ordnungsgemäßer Rechnungen voraus. Im Folgenden möchten wir Ihnen in Form zweier Checklisten aufzeigen, auf welche Bestandteile Sie zur Wahrung eines möglichen Vorsteuerabzugs bei Eingangsrechnungen achten sollten.

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Die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung der Tiervermittlung gemeinnütziger Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Tierheim | Urteile und Verfügungen

Tierschutzvereine mit eigenem Tierheim als auch Tierschutzvereine ohne eigenem Tierheim (z.B. Auslandstierschutzvereine) vermitteln in der Tierschutzpraxis oftmals in Not geratene, auf menschliche Hilfe angewiesene Tiere an neue Halter. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung dieser Tätigkeit von Tierschutzvereinen geben.

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Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an gemeinnützige Tierschutzvereine ab 2013

Erstellt von StB Marco Siebert | | Umsatzsteuer | Spenden | Urteile und Verfügungen

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des bei vielen Tierschutzvereinen beliebten Kfz-Sponsoring hat sich durch eine Auffassungsänderung der Finanzverwaltung ab dem Kalenderjahr 2013 teilweise verändert. In bestimmten Fällen ist nunmehr umsatzsteuerrechtlich kein Leistungsaustausch mehr anzunehmen. Welche Fälle dies sind und welche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten sich hieraus für Sponsoren und Tierschutzvereine ergeben soll im Folgenden näher erläutert werden.

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Elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen an das Finanzamt ab 2013

Erstellt von StB Marco Siebert | | Sonstiges

Spätestens ab dem 01.09.2013 müssen auch gemeinnützige Tierschutzvereine ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen etc. authentifiziert an das Finanzamt übermitteln. Eine derzeit von der Finanzverwaltung geduldete Übergangszeit läuft am 31.08.2013 ab. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wo und wie Tierschutzvereine das benötigte elektronische Zertifikat beantragen können.

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Erhöhung der Minijobgrenze von 400 € auf 450 €

Erstellt von StB M. Siebert | | Tierheim | Sonstiges

Gemeinnützige Tierschutzvereine können ihren geringfügig beschäftigten Mitarbeitern seit dem 01. Januar 2013 bis zu 450 € im Monat auszahlen – in Kombination mit der Ehrenamtspauschale sogar bis zu 510 € im Monat. Im Folgenden möchten wir die neuen Regelungen und die sich ergebenen rentenversicherungsrechtlichen Änderungen näher vorstellen.

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Sponsoring von Tierschutzvereinen: Dezenter Hinweis auf den Sponsor führt ab 2013 nicht mehr zur Steuerpflicht

Erstellt von StB M. Siebert | | Spenden

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben klargestellt, dass dezente Hinweise eines gemeinnützigen Vereins auf einen Sponsor ab dem Kalenderjahr 2013 grds. nicht mehr zur Umsatzsteuerpflicht des Sponsorings führen. Was bedeutet dies für Tierschutzvereine und welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus?

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Keine gravierende Veränderung beim vereinfachten Spendennachweis bei Einzelspenden bis 200 € ab dem Kalenderjahr 2013

Erstellt von StB M. Siebert | | Spenden

Anders als in der Literatur und im Internet derzeit zum Teil vertreten, hat die Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung am 11.12.2012 für Tierschutzvereine u.E. keine wesentliche Vereinfachung gebracht. Neben einem Zahlungsnachweis durch den Spender ist gemäß Verordnungswortlaut auch weiterhin ein von der gemeinnützigen Einrichtung zu erstellender Beleg erforderlich.

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Bundesregierung plant für 2013 zahlreiche Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Erstellt von StB Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit

Auch gemeinnützige Tierschutzvereine können von den geplanten Neuerungen profitieren! Vorgesehen sind u.a. eine Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Verbesserungen bei der Rücklagenbildung und der Frist zur zeitnahen Mittelverwendung sowie eine Ausweitung der Haftungsbeschränkung für ehrenamtlich Tätige. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die derzeit geplanten Änderungen geben.

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Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen gemeinnütziger Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Spenden

Schon wieder! Bundesfinanzministerium veröffentlicht neue Muster für Zuwendungsbestätigungen und äußert sich zu deren Anwendung. Hierbei werden u.a. auch die Darstellungsvorgaben immer verbindlicher. Tierschutzvereine sollten ihre Zuwendungsbestätigungen überprüfen und ggf. bis zum Jahresende 2012 anpassen.

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