Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)

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Ukraine-Hilfe steuerlich weiter erleichtert: Tierschutzvereine können auch 2026 ohne Satzungsänderung helfen

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit

Der Krieg in der Ukraine dauert an – und damit auch die steuerlichen Erleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine, die helfen möchten: Das Bundesfinanzministerium hat die Sonderregelungen offiziell bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Was das konkret bedeutet und welche BMF-Schreiben betroffen sind, erfahren Sie nachfolgend.

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Müssen auch E-Mails für das Finanzamt aufbewahrt werden?

Rechnungen aufbewahren – das weiß jeder. Aber was ist mit E-Mails?

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Gute Nachricht für Tierschutzvereine: Speisen auf dem Vereinsfest werden ab 2026 steuerlich günstiger

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Umsatzsteuer | Tierheim

Tierschutzvereine, die auf einem Sommerfest oder Tag der offenen Tür z.B. Pommes oder Reibekuchen verkaufen, haben künftig weniger Steuern ans Finanzamt abzuführen – und das dauerhaft. Denn ab dem 1. Januar 2026 gilt auch für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von nur 7 % statt bisher 19 %. Was für Ihren Verein konkret zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Infobrief.

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Vorsteuerabzug bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Umsatzsteuer

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und den Umfang des Vorsteuerabzugs bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen geben.

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Mehr Spielräume für gemeinnützige Tierschutzvereine ab 2026: Höhere Freibeträge und weniger Bürokratie

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit

Das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Steueränderungsgesetz hat auch für gemeinnützige Tierschutzvereine verschiedene Erleichterungen mit sich gebracht: Höhere Pauschalen für Ehrenamtliche, weniger Bürokratie bei der Mittelverwendung und Sphärenzuordnung und mehr steuerfreier Spielraum bei wirtschaftlichen Aktivitäten etc. Lesen Sie nachfolgend, was sich für Ihren Tierschutzverein konkret verändert hat.

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Die Verwirklichung steuerbegünstigter Tierschutzzwecke im Ausland – Tätigkeiten und Mittelverwendungen im Ausland

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit | Umsatzsteuer | Urteile und Verfügungen

Gemeinnützige Tierschutzvereine verwirklichen ihre gemeinnützigen Satzungszwecke zum Teil auch im Ausland oder geben Mittel für Tierschutzzwecke ins Ausland. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über wichtige Voraussetzungen und Besonderheiten einer gemeinnützigkeitskonformen Zweckverwirklichung und Mittelverwendung im Ausland geben.

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Vermeidung eines Kapitalertragsteuerabzugs bei Zins- und Dividendeneinnahmen von gemeinnützigen Tierschutzvereinen

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Sonstiges

Um ihre regelmäßigen Ausgaben aus zum Teil schwankenden Einnahmen finanzieren zu können, müssen Tierschutzvereine oftmals eine Geldrücklage vorhalten. Diese kann z.B. als Tages- oder Festgeld angelegt werden. Damit die Bank auf die Kapitalerträge keine Steuern einbehält, müssen einige Dinge beachtet werden.

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Aufbewahrungsfristen für Vereinsunterlagen gemeinnütziger Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Sonstiges

Vereinsunterlagen müssen regelmäßig aufbewahrt und im Falle einer Prüfung durch die Finanzverwaltung ordnungsgemäß vorgelegt werden können. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aufbewahrungsfristen geben.

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Liquidation/Auflösung gemeinnütziger Tierschutzvereine – Bis wann ist ein Tierschutzverein gemeinnützig?

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit

Mit dieser auch für sich auflösende gemeinnützige Tierschutzvereine relevanten Frage beschäftigt sich aktuell der Bundesfinanzhof.

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Neuregelung für zweckgebundene Rücklagen von Tierschutzvereinen

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Gemeinnützigkeit | Spenden

Mit Wirkung ab 01.01.2025 wurden die bisherigen Regelungen für zweckgebundene Rücklagen von gemeinnützigen Tierschutzvereinen gesetzlich präzisiert. Hierdurch wurde für Tierschutzvereine zu diesem Thema mehr Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.

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