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Rücklagenbildung

Sehr geehrter Herr Siebert,

Am 14.11.2012 hat unser Tierschutzverein aufgrund einer Erbschaft einen hohen Geldbetrag erhalten.
Dieser Betrag übersteigt bei weitem den Betrag von € 35.000,00. Derzeit sind wir an der Planung von Projekten bzw. an der Überlegung der Unterstützung von Projekten anderer bemeinnütziger Tierschutzorganisationen wie z.B. Kastrationsprojekt des Landestierschutzvereins.

Bitte teilen Sie mir mit, über welchen Zeitraum wir den Betrag über €35.000,00 in unseren Büchern führen können, ob wir Antrag auf Rückstellung stellen müssen und wenn ja für welches Jahre, gilt dies auch schon für 2012.
Sofern Sie weitere wichtige Informationen zu diesem Thema haben teilen Sie mir bitte auch diese mit.

Vielen Dank
S.

felix
Mitglied seit 29. 01. 2010
3 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge