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Prozesskosten als Betriebsausgabe im gemeinnützigen Verein

Unser gemeinnütziger Verein hat nach Abschluss eines Schutz- und Abgabevertrages über einen Hund die Herausgabe verweigert, weil der Hund neue Angstsymptome zeigte. Daraufhin wurde der Verein von dem Interessenten auf Herausgabe des Hundes verklagt, das Gericht hat den Herausgabeanspruch anerkannt und den Verein rechtskräftig zur Herausgabe verurteilt. Dem Verein sind dadurch Prozesskosten von ca. 700 EUR entstanden.
Können diese Kosten als Betriebsausgabe des gemeinnützigen Vereins angesehen werden? Oder muss sich der Verein die Kosten von der verantwortlich handelnden Person (beim Verein angestellt) ersetzen lassen?

bernhob
Mitglied seit 06. 08. 2024
1 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
123 Beiträge