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Auslandstierschutz - Transport von Tieren
Aufgrund des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, daß Auslandstierschutzvereine kurz gesagt "Hundehändlern" gleich gestellt werden, reagieren nun die Veterinärämter.
TSVs die ihre Schützlinge selbst per Landtransport nach D einführen, sollen nun "Transportunternehmer" werden. Ein "Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß Art. 10 Abs. 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005" ist zu stellen.
Wenn nun der gemeinnützige TSV Transportunternehmer wird, dann ist dies doch sicher ein Gewerbe für das auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich wird und unterliegt nicht der Gemeinnützigkeit.
Kann ein TSV "gewerblicher Tiertransporteur" und gleichzeitig gemeinnützig sein? oder verliert er mit dieser (wirtschaftlichen?) Tätigkeit (die natürlich keinerlei Gewinne einbringt) die Gemeinnützigkeit?
Vielen Dank im Voraus
Andrea1
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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