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Ausführen von Hunden durch ehrenamtliche Mitarbeiter

Sehr geehrter Herr Siebert,

in unserem Tierheim leben auch einige Hunde, die man als "problembelastet" betrachten kann. Sie werden immer von dem gleichen Mitarbeiter versorgt und haben zu diesem mitlerweile ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Bisher haben wir es dem Mitarbeiter untersagt, speziell mit diesem einen Hund ausserhalb des TH-Geländes spazieren zu gehen. Jetzt tritt allerdings der Fall ein, dass dieser Mitarbeiter es aus tierschutzrechtlichen Gründen verlangt, auch ausserhalb spazieren gehen zu dürfen (andere Gerüche, anderes Gelände etc.). Wir sind zwar über die Hunde-Haftpflicht versichert, jedoch bestehen seitens des Vorstands Zweifel, ob eine Erlaubnis erteilt werden sollte. Kann sich der Mitarbeiter selbst absichern und für den Notfall vorsorgen.

Mit freundlichem Gruß

Biene


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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge