Frageforum
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Hundeschule will Gelände nützen - wie abrechnen
Es gibt eine Hundeschule, die unser Gelände stundenweise nützen will.
Gibt es die Möglichkeit, dass die Trainerin dafür im Tierheim arbeitet?
Oder müssen wir ihr eine Rechnung über die Miete stellen und sie uns eine Rechnung über ihre Arbeitsleistung?
Wie errechnet man einen angemessenen Betrag für die Miete?
Gibt es Probleme mit der Gemeinnützigkeit bei einer stundenweise Vermietung?
Die Schüler würden über die Hundeschule versichert.
Müssen wir als Grundstückseigentümer auch eine Versicherung haben?
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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