Aktueller Infobrief
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an, um einen Vollzugriff auf den aktuellen Infobrief zu erhalten. Eine Benutzerkennung erhalten Sie im Rahmen einer Anmeldung zum "Infopaket".
Möglichkeiten und Grenzen der steuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Im Folgenden werden die sich u. a. durch das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements stark verbesserten Möglichkeiten der steuerfreien Aufwandserstattung an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzverein dargestellt und näher erläutert.
Keine Spendenbescheinigungen bei Tiervermittlungen
Bei der Vermittlung von Fundtieren darf für das vom neuen Besitzer geleistete Entgelt vom Tierschutzverein keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Andernfalls kann der Tierschutzverein vom Finanzamt für die zu unrecht ausgestellten Spendenbescheinigungen in Haftung genommen werden.
Die steuerliche Einordnung eines Tierheimbetriebes
Der Betrieb eines Tierheims durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein ist beim Tierschutzverein grds. dem Vereinsbereich „Zweckbetrieb“ zuzuordnen.
Rückwirkend zum 01.01.2007 von der Bundesregierung geplante steuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf Tierschutzvereine
Neben der bereits ab dem 01.01.2007 wirksamen Änderung der Umsatzbesteuerung von Zweckbetrieben plant die Bundesregierung weitere, für Tierschutzvereine grundlegend positive rückwirkende steuerliche Änderungen zum 01.01.2007.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
Anmeldung