Aktueller Infobrief
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an, um einen Vollzugriff auf den aktuellen Infobrief zu erhalten. Eine Benutzerkennung erhalten Sie im Rahmen einer Anmeldung zum "Infopaket".
Unfallversicherungs­schutz für Ehrenamtler in gemeinnützigen Tierschutzvereinen
In vielen Tierschutzvereinen werden die Vereinsaktivitäten durch ehrenamtliche Helfer gestaltet, für die häufig kein automatischer Versicherungsschutz bei Unfällen besteht. Seit einiger Zeit ist es möglich, neben den gewählten Ehrenamtlern (wie z.B. Vorstand) auch nicht gewählte ehrenamtliche Helfer kostengünstig freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern.
Spendenaktionen gemeinnütziger Tierschutzvereine zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti
Viele gemeinnützige Organisationen haben Spendenaktionen zu Gunsten der Opfer von Haiti ins Leben gerufen. Im Folgenden werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen und die Möglichkeit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen dargestellt:
Urteil: Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz eines ehrenamtlichen Hundeausführers in einem Tierschutzverein/Tierheim
Ehrenamtliche Mitglieder eines Tierschutzvereins stehen häufig nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Mainz. Die Richter wiesen die Klage einer ehrenamtlichen Hundeausführerin eines Tierschutzvereins zurück.
Automatische E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Foreneinträgen auf www.tierschutzbesteuerung.de
Frageforum: Wenn Sie zukünftig über neu eingestellte Fragen und Antworten anderer Forenteilnehmer per E-Mail automatisch informiert werden möchten, können Sie die automatische E-Mail-Benachrichtigungsfunktion des Frageforums wie folgt aktivieren:
Spendenabzug bei Sachspenden an gemeinnützige Tierschutzvereine
Dürfen für zugewendete Wirtschaftsgüter immer Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden? Wie sind die zugewendeten Wirtschaftgüter zu bewerten? Diesen und anderen Fragen soll im Folgenden näher nachgegangen werden.
Achtung bei sämtlichen Satzungsänderungen gemeinnütziger Tierschutzvereine ab dem Kalenderjahr 2009
Zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit müssen gemeinnützige Tierschutzvereine ihre Satzung mit der nächsten Satzungsänderung an die im Folgenden näher erläuterten verbindlichen Vorgaben der Finanzverwaltung anpassen.
Die Kombination von Ehrenamtspauschale und Minijob bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Durch die Berücksichtigung der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG bei der Abrechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) können Tierschutzvereine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Ehrenamtspauschale § 3 Nr. 26a EStG: Nochmalige Verlängerung der Frist für eine ggf. erforderliche Satzungsänderung bei Zahlungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Tierschutzvereine
Nach aktuellen Pressemeldungen wird die Finanzverwaltung die Frist, in der schädliche Folgen für die Gemeinnützigkeit eines Vereins durch eine Satzungsänderung abgewendet werden können, nochmals um ein Jahr bis zum 31. Dez. 2010 verlängern.
Auslandstierschutz - Erhöhte Nachweispflichten für gemeinnützige Tierschutzvereine bei Mittelverwendungen im Ausland
Bezüglich des Auslandstierschutzes und der hierdurch zum Teil bedingten Mittelverwendung im Ausland, möchten wir Sie im Folgenden auf die erhöhten Anforderungen des Nachweises der satzungsmäßigen Mittelverwendung im Ausland hinweisen.
Wer haftet für falsche Spendenbe­schei­nigun­gen?
Das Thema Spendenhaftung beschäftigt immer wieder Vereinsvorstände gemeinnütziger Tierschutzvereine. Wer haftet gegenüber dem Finanzamt für unrichtig ausgestellte Spendenbescheinigungen? Der Verein, der Vorstand? Die Reihenfolge der Inanspruchnahme der Haftungsschuldner wurde im Kalenderjahr 2009 nun gesetzlich festgeschrieben.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
Anmeldung