Aktueller Infobrief
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Die steuerliche Einordnung eines Tierheimbetriebes
Erstellt von Stb. Marco Siebert
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| Tierheim
Der Betrieb eines Tierheims durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein ist beim Tierschutzverein grds. dem Vereinsbereich „Zweckbetrieb“ zuzuordnen.
Keine Spendenbescheinigungen bei Tiervermittlungen
Erstellt von Stb. Marco Siebert
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| Spenden
| Tierheim
Bei der Vermittlung von Fundtieren darf für das vom neuen Besitzer geleistete Entgelt vom Tierschutzverein keine Spendenbescheinigung ausgestellt…
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir regelmäßig über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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