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Diese Steuervergünstigungen plant die Bundesregierung für gemeinnützige Tierschutzvereine
Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag sowie inzwischen mit dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes mehrere Vorhaben beschlossen, die u.a. das Gemeinnützigkeitsrecht, das Ehrenamt und die steuerlichen Pflichten von gemeinnützigen Tierschutzvereinen betreffen.
Die Verwirklichung steuerbegünstigter Tierschutzzwecke im Ausland – Tätigkeiten und Mittelverwendungen im Ausland
Gemeinnützige Tierschutzvereine verwirklichen ihre gemeinnützigen Satzungszwecke zum Teil auch im Ausland oder geben Mittel für Tierschutzzwecke ins Ausland. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über wichtige Voraussetzungen und Besonderheiten einer gemeinnützigkeitskonformen Zweckverwirklichung und Mittelverwendung im Ausland geben.
Vermeidung eines Kapitalertragsteuerabzugs bei Zins- und Dividendeneinnahmen von gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Um ihre regelmäßigen Ausgaben aus zum Teil schwankenden Einnahmen finanzieren zu können, müssen Tierschutzvereine oftmals eine Geldrücklage vorhalten. Diese kann z.B. als Tages- oder Festgeld angelegt werden. Damit die Bank auf die Kapitalerträge keine Steuern einbehält, müssen einige Dinge beachtet werden.
Aufbewahrungsfristen für Vereinsunterlagen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Vereinsunterlagen müssen regelmäßig aufbewahrt und im Falle einer Prüfung durch die Finanzverwaltung ordnungsgemäß vorgelegt werden können. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aufbewahrungsfristen geben.
Liquidation/Auflösung gemeinnütziger Tierschutzvereine – Bis wann ist ein Tierschutzverein gemeinnützig?
Mit dieser auch für sich auflösende gemeinnützige Tierschutzvereine relevanten Frage beschäftigt sich aktuell der Bundesfinanzhof.
Neuregelung für zweckgebundene Rücklagen von Tierschutzvereinen
Mit Wirkung ab 01.01.2025 wurden die bisherigen Regelungen für zweckgebundene Rücklagen von gemeinnützigen Tierschutzvereinen gesetzlich präzisiert. Hierdurch wurde für Tierschutzvereine zu diesem Thema mehr Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.
Umsatzsteuer bei Tierschutzvereinen – Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung ab dem 01.01.2025
Zum 01.01.2025 wurde u.a. die Umsatzgrenze, bis zu der ein Tierschutzverein als umsatzsteuerfreier Kleinunternehmer behandelt werden kann, erhöht. Zudem ist die Umsatzprognosepflicht entfallen.
Dürfen Verluste eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit Gewinnen eines anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gemeinnützigkeitskonform verrechnet werden?
Finanzgericht bestätigt Auffassung der Finanzverwaltung zur Verrechnung von Verlusten zwischen verschiedenen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von gemeinnützigen Vereinen.
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2025
Der auch von gemeinnützigen Tierschutzvereinen an Arbeitnehmer zu zahlende gesetzliche Mindestlohn ist mit Wirkung zum 01.01.2015 von 12,41 € um 0,41 € auf 12,82 € brutto je Zeitstunde erhöht worden. Was müssen Tierschutzvereine jetzt beachten?
Verlängerung der steuerlichen Sonderregelungen und Erleichterungen zum Ukrainekrieg
Die Anwendung der steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Sonderregelungen und Erleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine zum Ukrainekrieg wurden bis zum 31.12.2025 verlängert.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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