Aktueller Infobrief
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an, um einen Vollzugriff auf den aktuellen Infobrief zu erhalten. Eine Benutzerkennung erhalten Sie im Rahmen einer Anmeldung zum "Infopaket".
Passwort vergessen?
Bitte den Benutzernamen oder die E-Mail-Adresse eingeben. Sie erhalten dann umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.
Anpassung von Standard-Arbeitsverträgen erforderlich
Viele Tierschutzvereine beschäftigen Arbeitnehmer (inkl. Minijobber) und schließen mit diesen Arbeitsverträge. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind bestimmte Schriftformklauseln in Standard-Arbeitsverträgen ab dem 01.10.2016 unwirksam und sollten daher angepasst werden.
Bußgeldübernahmen von Tierschutzvereinen
Welcher Tierschutzverein kennt das nicht? Ein Arbeitnehmer fährt Tiere zum Tierarzt o.ä. und wird auf dem Weg geblitzt oder erhält einen Strafzettel wegen Falschparkens. Da der Arbeitnehmer im Auftrag des Vereins unterwegs war, wird immer mal wieder die Frage an uns herangetragen, ob der Tierschutzverein das Bußgeld für den Arbeitnehmer übernehmen bzw. zahlen kann.
Steuererklärungspflichten für gemeinnützige Tierschutzvereine
Grundsätzlich turnusmäßige Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Tierschutzvereinen durch die Finanzverwaltung.
Spendenbescheinigungen bald ohne Papier möglich?
Es ist voraussichtlich nur noch eine Frage kurzer Zeit, dass Tierschutzvereine Zuwendungsbestätigungen elektronisch ausstellen und direkt an das Finanzamt des Spenders übermitteln können.
Fehlende Eintragung beim Vereinsregister – was hat das für Folgen?
Auch bei Tierschutzvereinen kommt es immer mal wieder vor, dass Satzungsänderungen beschlossen oder neue Vorstände gewählt werden, die grundsätzlich erforderliche anschließende Anmeldung dieser Änderungen beim Vereinsregister jedoch versehentlich unterbleibt.
Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Optimierungen bei Satzungsänderungen
Verkleinerung des Vorstandes, Änderung der Vertretungsbefugnisse oder andere Dinge – all dies führt in der Praxis immer mal wieder zu Anpassungen/Änderungen von Vereinssatzungen. Tierschutzvereinen ist zu empfehlen, spätestens diese Gelegenheit auch zur Prüfung eines etwaigen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Optimierungsbedarfes der Satzung zu nutzen.
Zweckgebundene Geldzuwendungen und abgekürzter Zahlungsweg
Tierschutzvereine erhalten zum Teil Geldzuwendungen, die einer Zweckbindung unterliegen. Zur Sicherstellung einer zweckentsprechenden Verwendung werden die Geldzuwendungen von Zuwendern manchmal direkt an Lieferanten oder Dienstleister ausgezahlt. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zur steuerlichen Einordnung solch abgekürzter Zahlungswege geben.
Spendenbescheinigungen für unverkäufliche Waren möglich?
Tierschutzvereine erhalten von Unternehmen zum Teil Futter gespendet, bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum zeitnah abläuft oder bereits abgelaufen ist. Immer wieder erreichen uns Fragen, ob bzw. über welchen Wert in diesen Fällen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden können.
Durchführung von Festveranstaltungen
Einweihungen von neuen Tierunterkünften, Jubiläen, Tierschutzgalen etc. – auch bei Tierschutzvereinen gibt es manchmal Grund zum Feiern. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung von Festveranstaltungen vorstellen.
Abfrageformular für Sachspenden an gemeinnützige Tierschutzvereine
Zur Unterstützung ihrer gemeinnützigen Ziele erhalten Tierschutzvereine häufig Sachspenden von Privatpersonen und Firmen. Zur Gewährleistung einer korrekten Ausstellung von Sachspendenbescheinigungen müssen Tierschutzvereine u.a. Kenntnis über die Herkunft und den Wert der gespendeten Sachen haben. Zur Erlangung der notwendigen Kenntnisse haben wir ein Abfrageformular für Tierschutzvereine entworfen, welches wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
Anmeldung

