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Spenden zum Jahreswechsel
Bei Spenden zum Jahreswechsel kann es vorkommen, dass eine noch im alten Jahr vom Spender überwiesene Zuwendung erst im neuen Jahr auf dem Konto des Tierschutzvereins gutgeschrieben wird. Tierschutzvereine sind hier zum Teil unsicher, welchen Tag der Zuwendung sie in der Spendenbescheinigung angeben müssen, insbesondere weil die „späten Spender“ häufig noch eine Spendenbescheinigung für das alte Jahr fordern.
Erleichterungen bei der Anerkennung von Aufwandsspenden in Aussicht?
Für den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten etc., können Tierschutzvereine bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Spendenbescheinigung ausstellen. Die seit dem 01.01.2015 verschärften Anforderungen für die Ausstellung von Aufwandsspendenbescheinigungen könnten bald ggf. wieder etwas entschärft werden.
Die Gemeinnützigkeit von Tierschutzvereinen wird durch ein mögliches Engagement für Flüchtlinge grds. nicht gefährdet
Tierschutzvereine können sich grds. gemeinnützigkeitskonform für Flüchtlinge engagieren. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zeigt verschiedene Möglichkeiten auf.
Anteilige Zuordnung von gemischt veranlassten Aufwendungen zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Gewinne/Überschüsse aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B. Pensionstierhaltung, Tierartikelverkäufen und Werbung etc., unterliegen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen bei Überschreitung einer Geringfügigkeitsgrenze grds. der Körperschafts- und Gewerbebesteuerung. Zu Gunsten von Tierschutzvereinen hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Zuordnung von gemischt veranlassten Aufwendungen kürzlich überholt.
Fundtierkosten­verhandlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine mit Kommunen
Durch die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren übernehmen viele Tierschutzvereine öffentliche Aufgaben, die ihnen oftmals leider nur unzureichend vergütet werden. Hier gilt es Verbesserungen durchzusetzen! Im Folgenden möchten wir Ihnen aus unserer Erfahrung bei der Begleitung von Tierschutzvereinen bei Fundtierkostenverhandlungen mit Kommunen berichten.
Öffentliche Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine
Achtung: Tierschutzvereine, die öffentliche Zuschüsse beantragen wollen, müssen ihre Arbeitnehmer in einigen Bundesländern mit einem Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,50 € vergüten.
Künstlersozialabgabe bei Tierschutzvereinen – Geringfügigkeitsgrenze und weitere Änderungen ab 2015
Mit dem Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz wurden ab dem Kalenderjahr 2015 verschiedene Neuerungen bei der Künstlersozialabgabe eingeführt. Neben der Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze wurde u.a. die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ermittlung/Meldung der Künstlersozialabgabe erheblich ausgeweitet. Dies betrifft auch gemeinnützige Tierschutzvereine.
Gesetzlicher Mindestlohn: Praxisprobleme bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 gibt es im Gemeinnützigkeitssektor Anwendungs- bzw. Umsetzungsprobleme, die bisher u.E. noch nicht zufriedenstellend gelöst sind. Dies betrifft z.B. auch die bei Tierschutzvereinen zum Teil bestehende Mischung zwischen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit.
Keine Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für „unechte Spenden“ an gemeinnützige Tierschutzvereine
Echte Spenden sind freiwillige Zuwendungen, die Tierschutzvereinen ohne Erwartung einer Gegenleistung oder eines anderen Vorteils zugewendet werden. Fehlt es an der Freiwilligkeit oder besteht die Erwartung einer Gegenleistung o.ä., so sind die Voraussetzungen für einen Spendenabzug regelmäßig nicht erfüllt.
Vorsteuerabzug aus den Herstellungs-/Bezugskosten einer Vereinszeitschrift
Viele Tierschutzvereine informieren ihre Mitglieder und andere Tierfreunde durch die regelmäßige Herausgabe einer Vereinszeitschrift o.ä. Zur Finanzierung der Vereinszeitschrift werden in dieser häufig Werbeanzeigen aufgenommen. Über den Vorsteuerabzug aus den Herstellungs-/Bezugskosten werbefinanzierter Vereinszeitschriften hat kürzlich ein Finanzgericht entschieden.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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