Aktueller Infobrief

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Fristverlängerung für die endgültige Umstellung auf SEPA

Erstellt von StB M. Siebert | | Sonstiges

Da viele Unternehmen und Vereine ihre Überweisungen und Lastschriften bisher nicht an die Vorgaben des europäischen Zahlungsverkehrs angepasst haben, wurde von der EU-Kommission eine Verlängerung der ursprünglich am 01.02.2014 abgelaufenen Umstellungsfrist auf SEPA beschlossen.

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Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen gemeinnütziger Tierschutzvereine ab dem 01.01.2014

| Spenden

Es wird schon fast zur Gewohnheit! Mal wieder hat das Bundesfinanzministerium die von Tierschutzvereinen zu verwendenden Muster für Spendenbescheinigungen abgeändert. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Anpassungen von Tierschutzvereinen spätestens bis zum 01.01.2014 vorgenommen werden müssen.

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Gesondertes Feststellungsverfahren für Satzungen gemeinnütziger Tierschutzvereine eingeführt

| Gemeinnützigkeit

Das Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Tierschutzvereinen wird ab dem Kalenderjahr 2013 gesondert durch das Finanzamt festgestellt. Zukünftig erhalten alle Tierschutzvereine einen Satzungsfeststellungsbescheid. Im Folgenden geben wir einen Überblick, was sich bei Vereinsneugründungen aber auch für bestehende Tierschutzvereine ändert.

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Die steuerrechtliche Einordnung eines Tierschutzlehrers im Auftrag eines gemeinnützigen Tierschutzvereins

| Gemeinnützigkeit

Im Rahmen der Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufklärungs- und Jugendarbeit werden von Tierschutzvereinen zum Teil „Tierschutzlehrer“ eingesetzt. Diese informieren Jugendliche bzw. Schulklassen im Tierheim oder in den Schulen über Tierschutz und die Arbeit des Tierschutzvereins. Im Folgenden möchten wir aufzeigen, wie die für diese Tätigkeit von Tierschutzvereinen zum Teil vereinnahmten Vergütungen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlich einzuordnen sind.

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Blockwahl eines Tierschutzvereinsvorstandes grds. nur mit ausdrücklicher Satzungslegitimation möglich

| Urteile und Verfügungen | Sonstiges

Die von Tierschutzvereinen zum Teil vereinfachend praktizierte Blockwahl eines Gesamtvorstandes ist grds. nur bei entsprechender Satzungsregelung zulässig. Wie der nachstehende Beschluss eines Oberlandesgerichtes zeigt, kann eine Blockwahl unter engen Voraussetzungen in Einzelfällen jedoch auch ohne ausdrückliche Satzungslegitimation dennoch Wirksamkeit entfalten.

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Änderungen beim Lastschrifteinzug von Mitgliedsbeiträgen und Spenden durch gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Sonstiges

Die Einzugsermächtigung geht, das SEPA-Lastschriftverfahren kommt! Ab dem 01.02.2014 werden Kreditinstitute Lastschriften nur noch im SEPA-Format annehmen. Was bedeutet dies für Tierschutzvereine? Welche Vorbereitungs- und Umstellungshandlungen sind bis dahin zu erledigen? Welche Vereinfachungsmöglichkeiten gibt es?

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Gemeinnützige Tierschutzvereine sind grds. vom berufsgenossenschaftlichen Ausgleichsverfahren (Lastenausgleich und Lastenverteilung) befreit

Erstellt von StB Marco Siebert | | Sonstiges

Viele Tierschutzvereine erhalten zur Zeit Post von der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Hierin werden sie zu Angaben zu etwaigen unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, wie z.B. Pensionstierhaltung oder Tierartikelverkauf etc., aufgefordert. Was ist der Hintergrund dieser Fragen? Wie sollten Tierschutzvereine reagieren?

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Formelle Rechnungsanforderungen beim Vorsteuerabzug gemeinnütziger Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Umsatzsteuer

Die Ausübung eines Vorsteuerabzugs setzt bei Tierschutzvereinen u.a. das Vorliegen ordnungsgemäßer Rechnungen voraus. Im Folgenden möchten wir Ihnen in Form zweier Checklisten aufzeigen, auf welche Bestandteile Sie zur Wahrung eines möglichen Vorsteuerabzugs bei Eingangsrechnungen achten sollten.

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Die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung der Tiervermittlung gemeinnütziger Tierschutzvereine

Erstellt von StB Marco Siebert | | Aktuell | Tierheim | Urteile und Verfügungen

Tierschutzvereine mit eigenem Tierheim als auch Tierschutzvereine ohne eigenem Tierheim (z.B. Auslandstierschutzvereine) vermitteln in der Tierschutzpraxis oftmals in Not geratene, auf menschliche Hilfe angewiesene Tiere an neue Halter. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung dieser Tätigkeit von Tierschutzvereinen geben.

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Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an gemeinnützige Tierschutzvereine ab 2013

Erstellt von StB Marco Siebert | | Umsatzsteuer | Spenden | Urteile und Verfügungen

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des bei vielen Tierschutzvereinen beliebten Kfz-Sponsoring hat sich durch eine Auffassungsänderung der Finanzverwaltung ab dem Kalenderjahr 2013 teilweise verändert. In bestimmten Fällen ist nunmehr umsatzsteuerrechtlich kein Leistungsaustausch mehr anzunehmen. Welche Fälle dies sind und welche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten sich hieraus für Sponsoren und Tierschutzvereine ergeben soll im Folgenden näher erläutert werden.

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