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Bezahlung von Aufwendungen für Fundtiere
Sehr geehrter Herr Siebert,
gegenüber der Kommune argumentiere ich immer, daß der Tierschutzverein weder Spenden noch Nachlässe dafür einsetzen darf, um Tierarztkosten für aufgenommene Fundtiere zu bezahlen. Das ist eine originäre Aufgabe der Kommune, mit der wir Fundtierverträge geschlossen haben u. der TSV hier nur Dienstleister im Auftrage der Kommune ist. Spenden werden durch die Steuerermäßigung im Bund subventioniert; ein Bezahlung von Länderaufgaben (Fundtierversorg) stellt sich als Subventionsbetrug da. Spenden dürfen nur für satzungsgem. Zwecke eingesetzt werden. Die Versorgung von Fundtieren ist kein satzungsgem. Zweck, weil hier der Verein als Dienstleister für die Kommune da ist. Mit Spenden muss der Verein ausreichend Reserven bilden, um möglicherweise sich nicht eine Insolvenzverschleppend schuldig zu machen.
Kennen Sie zu dieser Informationskette ein Urteil, mit denen ich argumentieren kann. In der Datenbank von Ihnen kann ich nichts finden.
MfG
Michael
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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