Aktueller Infobrief

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Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Tierschutzvereine ab dem 01. Januar 2009

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Sonstiges

Im Download-Bereich haben wir speziell für Tierschutzvereine angepasste und spätestens ab dem 01. Jaunar 2009 zwingend zu verwendende Zuwendungsbestätigungen zum Download bereitgestellt.

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Häufige Fehleinschätzung der Folgen des Handelns bzw. unterlassenen Handelns von Vorstandsmitgliedern eines gemeinnützigen Tierschutzvereins

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit

Vorstandsmitglieder haben auch in Tierschutzvereinen eine besonders verantwortungsvolle Position, denn die Gemeinnützigkeit und somit oftmals die Existenz des Vereins hängen unmittelbar von ihrem Handeln ab.

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Grundsätzlich keine Spendenbescheinigungen für Zuwendungen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wG) eines gemeinnützigen Tierschutzvereins

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit | Spenden

Vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine können für erhaltene Geld- oder Sachzuwendungen grundsätzlich Spendenbescheinigungen ausstellen. Dies gilt jedoch nicht für erhaltene Zuwendungen in den wG. Wann eine Zuwendung in den wG vorliegt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, soll im Folgenden näher erläutert werden.

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Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Geldspenden an einen gemeinnützigen Tierschutzverein bis 200 €

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Spenden

Für Einzelzuwendungen bis 200 € müssen gemeinnützige Tierschutzvereine nicht zwangsläufig Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Unter welchen Voraussetzungen der Zuwender die Spende auch ohne eine separate Zuwendungsbestätigung steuermindernd geltend machen kann, wird im Folgenden dargestellt:

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Unterzeichnung von Zuwendungsbestätigungen für Geld- oder Sachzuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Spenden

Wer darf Zuwendungsbestätigungen unterzeichnen? Müssen Zuwendungsbestätigungen eigenhändig unterzeichnet werden oder ist auch eine maschinelle Unterzeichnung möglich? Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden.

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Änderung des Spendenrechts für gemeinnützige Tierschutzvereine ab dem Kalenderjahr 2007

| Spenden

Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ enthält zahlreiche rückwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft tretende Änderungen des Spendenrechts. Im Folgenden werden die für gemeinnützige Tierschutzvereine relevanten Änderungen des Spendenrechts dargestellt und näher erläutert.

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Künstlersozialabgabe: Abgabepflicht für gemeinnützige Tierschutzvereine nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Sonstiges

Tierschutzvereine, die regelmäßig künstlerische Leistungen, wie z. B. fotografische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die empfangenen Leistungen jährlich der Künstlersozialkasse melden und hierauf eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 5,1% (KJ. 2007) entrichten.

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Möglichkeiten und Grenzen der steuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzvereinen

Erstellt von Stb. M. Siebert | | Gemeinnützigkeit

Im Folgenden werden die sich u. a. durch das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements stark verbesserten Möglichkeiten der steuerfreien Aufwandserstattung an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzverein dargestellt und näher erläutert.

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Keine Spendenbescheinigungen bei Tiervermittlungen

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Spenden | Tierheim

Bei der Vermittlung von Fundtieren darf für das vom neuen Besitzer geleistete Entgelt vom Tierschutzverein keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Andernfalls kann der Tierschutzverein vom Finanzamt für die zu unrecht ausgestellten Spendenbescheinigungen in Haftung genommen werden.

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Die steuerliche Einordnung eines Tierheimbetriebes

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Tierheim

Der Betrieb eines Tierheims durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein ist beim Tierschutzverein grds. dem Vereinsbereich „Zweckbetrieb“ zuzuordnen.

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