Frageforum
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Essensgutscheine bei Vereinsveranstaltungen
Wir haben im Vorstand Ihren Infobrief vom 27.06.2014 "Keine Vorteilsgewährung an Mitglieder" diskutiert.
Um unsere Mitglieder zu motivieren, an den Tierheimfesten mitzuwirken, vergeben wir an die Helfer, die sich für einen Dienst eingetragen haben, Essensgutscheine, die diese am jeweiligen Fest einlösen können. Wie verhält es sich damit? Ist das eine Vorteilsgewährung?
Für eine kurze Rückantwort wären wir sehr dankbar.
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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