Frageforum
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Sachzuwendungen
Sehr geehrter Herr Siebert,
wir erhalten gelegentlich von einer Tierfutterhandlung Tierfutter, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum geringfügig überschritten ist. Meine Frage lautet:
In welcher Höhe ist die Sachspende in der Sachspendenquitttung auszuweisen? Der Teilwert bzw Buchwert ist doch eigentlich 0,-- Euro, da die Ware nicht mehr verkäuflich ist??? Kann man einen geschätzten geringeren Wert ansetzen oder gar den Einkaufswert zuzüglich Umsatzsteuer?
Vielen Dank und freundliche Grüße
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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