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Spende durch Rechnungskürzung

Sehr geehrter Herr Siebert,
wir erhalten immer wieder Rechnungen, die um eine Spende gekürzt werden. Z.B.
Diese Rechnung wurde um Euro 50,-- gekürzt, bitte senden Sie uns eine Spendenbescheinigung zu.
Oder: Bitte kürzen Sie die Rechnung um Euro 50,-- und senden uns die Spendenbescheinigung zu.
Nun haben wir gelesen, dass dies nicht zulässig sei, sondern das wir den Gesamtbetrag überweisen müssen und der Lieferant/Handwerker uns den Betrag zurücküberweisen muss. Wir befürchten, dass so mancher seine Spende "vergißt". Wie ist das mit einer Spendenbescheinigung bei Rechnungskürzung?
Wir haben auch immer wieder die Fälle, dass eine Rechnung komplett gespendet wird. Ist hier der Fall gleich?
Danke für Ihre Antwort.
Manfred

manfred
Mitglied seit 11. 11. 2007
8 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge