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Schutzgebühr dem ideellen Bereich zuordenbar

Hallo,

wir sind ein Tierschutzverein mit angeschlossenem Tierheim.
Auf Grund unserer Umsätze bei Veranstaltungen (Sommerfest + Weihnachtsmarkt)
haben wir die USt.-liche Kleinunternehmergrenze überschritten und das Finanzamt uns
als Schankwirtschaft zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung aufgefordert.
Soweit so gut, aber bezieht sich die Umsatzsteuerpflicht dann wirklich nur
auf die Einkünfte aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, oder anders gefragt:

Wir erhalten bei der Vermittlung von Tieren, zur Unterstützung des Tierschutzvereins, einen fixen pauschalen Zuschuss zu den Pflegekosten für alle im Tierheim des Tierschutzvereins untergebrachten Tieren. (Auszug aus Vermittlungsvertrag)
Wenn ich die Infobriefe richtig verstanden habe, werden diese Umsätze eigentlich dem Zweckbetrieb zu geordnet und wären mit 7% USt. zu versteuern.
Oder können diese Gelder auch dem ideellen Bereich zugeordnet werden?
Die zu vermittelnden Tiere kommen zu 95% aus Tötungsstationen im Ausland.
Die restlichen 5% sind Fund- oder Abgabetiere.

Laut Satzung ist Zweck des Vereins:
-den Tierschutzgedanken überhaupt zu vertreten und zu fördern
-Quälerei, Misshandlung, Missbrauch an Tieren zu verhindern und zu verfolgen
-die Pflege von verlassenen Tieren und deren ordnungsgemäße Weitervermittlung zu übernehmen
-vorübergehende private Pflegeplätze für verlassene Tiere bis zur endgültigen Vermittlung zu fördern.

Schon mal vorab besten Dank!

christine
Mitglied seit 20. 01. 2016
2 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge