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Verkauf von nicht benötigten Sachspenden
Hin und wieder passiert es, dass wir als gemeinnütziger Verein Sachspenden erhalten, die wir nicht direkt für unsere Arbeit einsetzen können. Beispiele: ungeeignetes Futter, Kratzbäume für die wir keine Lagermöglichkeiten haben, ältere PCs; zum Teil auch Wertgegenstände wie Gemälde.
Es stellt sich die Frage, wie man aus diesen Spenden doch noch einen Nutzen für den Verein erzielen kann, so wie es vom Spender beabsichtigt war. Bekannt ist uns die Möglichkeit zur "Weiterspende" an andere gemeinnützige Einrichtungen, was wir zum Teil auch umsetzen. Manches lässt sich auch in der Tombola verwerten.
Unklar ist, ob wir auch Sachen verkaufen dürfen, und wie das in der Buchhaltung und den Steuererklärungen abgebildet werden muss. Bei einer Internetrecherche habe ich ausschließlich die Konstellation gefunden, dass die Sachspenden vom Verein vorher aktiv eingeworben wurden und es sich daher um einen wirtschaftl. Geschäftsbetrieb handelt (z.B. https://www.iww.de/vb/archiv/spenden-probleme-beim-verkauf-von-sachspenden-f18283). Das ist bei uns nicht der Fall, deshalb ist diese Argumentation meines Erachtens für uns nicht anzuwenden.
Im SKR49 habe ich das Konte 3420 "Verkaufserlöse Vermögensverwaltung" gefunden. Dieses ist der Vermögensverwaltung zuzuordnen und damit wäre der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% abzuführen. Das würde mir logisch erscheinen.
Zusammengefasst die Fragen:
1. Dürfen wir Sachspenden verkaufen?
2. Dürfen wir dann trotzdem Spendenbescheinigungen erstellen?
3. Welchen Umsatzsteuersatz müssen wir anwenden?
4. Welchem Tätigkeitsbereich ist es zuzuordnen?
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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