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Vermögenshaftung der Vereinsvorstände

Sehr geehrter Herr Siebert,
der Tierschutzverein hat ein neues Tierheim gebaut, d.h. Grundstück gekauft, Darlehen aufgenommen, Spenden gesammelt etc. Wie sieht es mit der Haftung im finanziellen Bereich für die Vorstandsmitglieder aus? kann der Vorstand persönlich für Schäden/Verluste haftbar gemacht werden? Kann man sich da evtl. versichern?
Gruß Barbara

steuerberatung
Mitglied seit 26. 10. 2015
2 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge