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Verbuchung von Sachspenden

Hallo,

ich bin buchhalterischer Neuling in Bezug auf die Buchführung eines USt.-pflichtigen Tierschutzvereins mit Tierheim.

Bei zwei Themen komme ich gerade nicht mehr weiter.

1. Sachspenden
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sachspenden im ideellen Bereich als Erlös zu buchen.
Muss ich dann konsequenterweise auch den Aufwand im ideellen Bereich buchen; auch wenn z.B.:
- Arbeitskleidung für Tierpfleger + Helfer (eigentlich Kosten Zweckbetrieb)
oder
- Material für Adventskränze zum Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt (eigentlich Kosten im wirtschaftlicher GB)
gespendet wurden?

Und Vorsteuerabzug ist, unabhängig der Zuordnung in die Tätigkeitsbereiche, hier nicht zulässig, richtig?

2. zweckgebunde Spenden
Wenn ein Spendenaufruf für z.B. OP-Kosten für eine spezielle OP an einem bestimmten Hund gemacht wird und darauf hin Spenden mit diesem Verwendungszweck eingehen, gibt es da etwas zu beachten?
Was ist wenn die eingehenden Spenden die tatsächlichen Kosten übersteigen, gibt es da Probleme?

Wäre prima, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Schon mal vielen Dank vorab.

VG
Christine

christine
Mitglied seit 20. 01. 2016
2 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge