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Spendenbescheinigung für Sachspenden
Auszug aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 07. November 2013:
"Sachspende aus dem Betriebsvermögen: Stammt die Sachzuwendung nach den Angaben des Zuwendenden aus dessen Betriebsvermögen, bemisst sich die Zuwendungshöhe nach dem Wert, der bei der Entnahme angesetzt wurde und nach der Umsatzsteuer, die auf die Entnahme entfällt (§ 10b Absatz 3 Satz 2 EStG).In diesen Fällen braucht der Zuwendungsempfänger keine zusätzlichen Unterlagen in seine Buchführung aufzunehmen, ebenso sind Angaben über die Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, nicht erforderlich. Der Entnahmewert ist grundsätzlich der Teilwert. Der Entnahmewert kann auch der Buchwert sein, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar nach der Entnahme für steuerbegünstigte Zwecke gespendet wird (sog. Buchwertprivileg § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 4 und 5 EStG)."
Hallo ,
was bedeutet das jetzt konkret ? Kann mir das jemand verständlich erklären ?
Wäre für eine verständliche Erklärung wirklich dankbar !
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Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
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