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Zuwendungsbestätigung/ Angabe des begünstigten Zwecks

Ist bei Spenden z.B. für den Neubau eines Hunde-/Katzenhauses in der Zuwendungsbestätigung als begünstigter Zweck nur "Neubau eines Hunde-/ Katzenhauses" anzugeben oder ist auch hier die Angabe "Förderung des Tierschutzes" ausreichend? Ab wann ist eine spezielle Angabe zu den begünstigten Zweck notwendig, z.B. auch für Patenschaften?
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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge