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Muss ein Verein mit einem Wirtschaftsbetrieb ein Gewerbe anmelden=

Hallo zusammen,
ich habe einen kleinen Tierschutzverein und wir vermitteln im kleinen Rahmen Hunde gegen Schutzgebühr.
Die Genehmigung nach § 11 TSchG gilt für mich als Person und nicht für den Verein.
Ich wollte jetzt ein Kleingewerbe anmelden, um die Vermittlung ein bisschen aufzuteilen.
Es gilt ja sowohl für den Verein als auch für mich privat die Grenze von 17.500,- Euro für die Besteuerung.
Jetzt habe ich ein bisschen Probleme bei meinem Meldeamt, das meint, auch oder besser gesagt, nur der Verein müsste ein Gewerbe anmelden, weil er im Vereinsregister registriert ist. Stimmt das?
Und kann mir da ein Prüfer einmal einen Strick draus drehen?
Es wird eine Buchführung für den Verein gemacht, der innerhalb der Kleingewerbegrenze Hunde vermittelt und ich werde natürlich auch eine Buchführung machen. Ich möchte das parallel laufen lassen, so dass ich die Umsatzsteuerpflicht "umgehe".
Ist das zulässig?
Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.
Viele Grüße

maurynna
Mitglied seit 07. 11. 2017
3 Beiträge

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m.siebert
Mitglied seit 13. 06. 2007
120 Beiträge