Aktueller Infobrief

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Unterzeichnung von Zuwendungsbestätigungen für Geld- oder Sachzuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Spenden

Wer darf Zuwendungsbestätigungen unterzeichnen? Müssen Zuwendungsbestätigungen eigenhändig unterzeichnet werden oder ist auch eine maschinelle Unterzeichnung möglich? Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden.

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Änderung des Spendenrechts für gemeinnützige Tierschutzvereine ab dem Kalenderjahr 2007

| Spenden

Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ enthält zahlreiche rückwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft tretende Änderungen des Spendenrechts. Im Folgenden werden die für gemeinnützige Tierschutzvereine relevanten Änderungen des Spendenrechts dargestellt und näher erläutert.

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Künstlersozialabgabe: Abgabepflicht für gemeinnützige Tierschutzvereine nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Sonstiges

Tierschutzvereine, die regelmäßig künstlerische Leistungen, wie z. B. fotografische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die empfangenen Leistungen jährlich der Künstlersozialkasse melden und hierauf eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 5,1% (KJ. 2007) entrichten.

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Möglichkeiten und Grenzen der steuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzvereinen

Erstellt von Stb. M. Siebert | | Gemeinnützigkeit

Im Folgenden werden die sich u. a. durch das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements stark verbesserten Möglichkeiten der steuerfreien Aufwandserstattung an ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Tierschutzverein dargestellt und näher erläutert.

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Keine Spendenbescheinigungen bei Tiervermittlungen

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Spenden | Tierheim

Bei der Vermittlung von Fundtieren darf für das vom neuen Besitzer geleistete Entgelt vom Tierschutzverein keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Andernfalls kann der Tierschutzverein vom Finanzamt für die zu unrecht ausgestellten Spendenbescheinigungen in Haftung genommen werden.

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Die steuerliche Einordnung eines Tierheimbetriebes

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Tierheim

Der Betrieb eines Tierheims durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein ist beim Tierschutzverein grds. dem Vereinsbereich „Zweckbetrieb“ zuzuordnen.

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Rückwirkend zum 01.01.2007 von der Bundesregierung geplante steuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf Tierschutzvereine

Erstellt von Stb. Marco Siebert | | Gemeinnützigkeit

Neben der bereits ab dem 01.01.2007 wirksamen Änderung der Umsatzbesteuerung von Zweckbetrieben plant die Bundesregierung weitere, für Tierschutzvereine grundlegend positive rückwirkende steuerliche Änderungen zum 01.01.2007.

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